1 Die Betreibungs- und die Konkursämter nehmen auf Verlangen von Ämtern, ausseramtlichen Konkursverwaltungen, Sachwaltern und Liquidatoren eines andern Kreises Amtshandlungen vor.
2 Mit Zustimmung des örtlich zuständigen Amtes können Betreibungs- und Konkursämter, ausseramtliche Konkursverwaltungen, Sachwalter und Liquidatoren auch ausserhalb ihres Kreises Amtshandlungen vornehmen. Für die Zustellung von Betreibungsurkunden anders als durch die Post sowie für die Pfändung, die öffentliche Versteigerung und den Beizug der Polizei ist jedoch allein das Amt am Ort zuständig, wo die Handlung vorzunehmen ist.
7 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
Cbis. Verfahren in einem sachlichen Zusammenhang >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS200217 | Konkursamtliche Mitteilung der Steigerungsbedingungen für Grundstücke vom 16. Oktober 2020 (Beschwerde über das Konkursamt) | Beschwerde; Konkurs; Beschwerdeführerin; Konkursamt; Steigerung; Interesse; Aufsichtsbehörde; Verwertung; Vorinstanz; November; Gemeinschuldner; Bezirksgericht; Oktober; Interessen; Kammer; Verfügung; Versteigerung; Zürich; Beschluss; Liegenschaft; Steigerungsbedingungen; Verfahren; Stellt; örtlich; Behörde; Zwangsversteigerung; Wirkung; Liquidation; Eingabe; Schätzwert |
ZH | PS170238 | Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Betreibungsamt; Beschwerdeführer; Pfändung; Fällanden; SchKG; Anzeige; Kanton; Vorsorgliche; Forderung; Betreibungsamts; Sicherung; Vorinstanz; Aargauische; Schuldner; Drittschuldner; Sicherungsmassnahme; Bundesgericht; Entscheid; Zuständig; Parteien; Kantonalbank; Akten; Betreibungsort; Aufsichtsbehörde; Forderungen; Oberland; Rechtsprechung; Massnahme; Wohnsitz |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 III 34 (5A_103/2022) | Regeste Art. 39 Abs. 2 LugÜ ; Art. 49 und 52 SchKG ; Exequatur- und Arrestbegehren, unverteilte Erbschaft; Betreibungsort des Arrestes. Prüfung und Kognition mit Bezug auf den Arrestort als Ort gemäss Art. 39 Abs. 2 LugÜ , wo die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll (E. 3.1-3.3). | Arrest; Betreibung; SchKG; Erbschaft; Urteil; Betreibungs; LugÜ; Obergericht; Recht; Erblasser; Beschwerde; Betreibungsort; Schuldner; Arrestes; Vollstreckung; Erben; Lugano; Vollstreckbarerklärung; Arrestgesuch; Ungeteilte; Schweiz; Erblassers; Kantons; Todes; Bundesgericht; Urteils; Unverteilte; Obergerichts; Gläubiger |
146 III 106 (5A_638/2018) | Art. 49, 65 Abs. 3 SchKG ; Art. 518 ZGB ; Betreibung des Erbschaftsgläubigers gegen den Willensvollstrecker; Betreibungsort. Der Betreibungsort der unverteilten Erbschaft bestimmt sich nach Art. 49 SchKG . Dies gilt auch bei einer gegen den Willensvollstrecker gerichteten Betreibung (E. 3). | Betreibung; Willensvollstrecker; SchKG; Erbschaft; Beschwerde; Willensvollstreckers; Partei; Unverteilte; Erblasser; Betreibungsort; Wohnsitz; Urteil; Vorinstanz; Erben; Zahlungsbefehl; Betrieben; Konkurs; Aufsichtsbehörde; Unverteilten; Gerichtet; Beschwerdeführer; Aktiven; Entscheid; Betreibungsamt; Ergebnis; Schuldner; Vertreter; Todes; Passiv |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2020.8 | Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2015.44 vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (Art. 410 ff. StPO) | Revision; Urteil; Bundes; Kammer; Konkurs; Sachen; Einziehung; Tatsachen; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfahren; Rechtlich; Berufungskammer; Wiedererwägung; Bundesstrafgerichts; Beweis; Gericht; Rechtsmittel; Gläubiger; Beweismittel; Revisionsgesuch; Urteils; Eingabe; Beschlag; Interesse; Urteil; Vermögenswerte; Beschwerde |
BB.2018.121 | Entscheid über die beschlagnahmten Vermögenswerte (Art. 267 StPO). | Beschwerde; Vermögenswerte; Beschlag; Rechtlich; Beschlagnahme; Einziehung; Pfändung; Corp; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Beschlagnahmt; Anleger; Geschädigte; Betreibungs; Beschwerdeführer; Konkurs; Beschlagnahmten; Schaden; Beschwerdekammer; Gesetze; Konten; Rechtlichen; Partei; Folge; Bundesstrafgericht; Urteil; Ersatzforderung |