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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 4 SchKG vom 2023

Art. 4 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 4

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1 Die Betreibungs- und die Konkursämter nehmen auf Verlangen von Ämtern, ausseramtlichen Konkursverwaltungen, Sachwaltern und Liquidatoren eines andern Kreises Amtshandlungen vor.

2 Mit Zustimmung des örtlich zuständigen Amtes können Betrei­bungs- und Konkursämter, ausseramtliche Konkursverwaltungen, Sachwalter und Liquidatoren auch ausserhalb ihres Kreises Amts­handlungen vor­nehmen. Für die Zustellung von Betreibungsurkunden anders als durch die Post sowie für die Pfändung, die öffentliche Ver­steigerung und den Beizug der Polizei ist jedoch allein das Amt am Ort zustän­dig, wo die Handlung vorzunehmen ist.

7 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Cbis. Verfahren in einem sachlichen Zusammenhang >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 4 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS200217Konkursamtliche Mitteilung der Steigerungsbedingungen für Grundstücke vom 16. Oktober 2020 (Beschwerde über das Konkursamt)Beschwerde; Konkurs; Beschwerdeführerin; Konkursamt; Steigerung; Interesse; Aufsichtsbehörde; Verwertung; Vorinstanz; November; Gemeinschuldner; Bezirksgericht; Oktober; Interessen; Kammer; Verfügung; Versteigerung; Zürich; Beschluss; Liegenschaft; Steigerungsbedingungen; Verfahren; Stellt; örtlich; Behörde; Zwangsversteigerung; Wirkung; Liquidation; Eingabe; Schätzwert
ZHPS170238Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibungsamt; Beschwerdeführer; Pfändung; Fällanden; SchKG; Anzeige; Kanton; Vorsorgliche; Forderung; Betreibungsamts; Sicherung; Vorinstanz; Aargauische; Schuldner; Drittschuldner; Sicherungsmassnahme; Bundesgericht; Entscheid; Zuständig; Parteien; Kantonalbank; Akten; Betreibungsort; Aufsichtsbehörde; Forderungen; Oberland; Rechtsprechung; Massnahme; Wohnsitz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 34 (5A_103/2022)
Regeste
Art. 39 Abs. 2 LugÜ ; Art. 49 und 52 SchKG ; Exequatur- und Arrestbegehren, unverteilte Erbschaft; Betreibungsort des Arrestes. Prüfung und Kognition mit Bezug auf den Arrestort als Ort gemäss Art. 39 Abs. 2 LugÜ , wo die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll (E. 3.1-3.3).
Arrest; Betreibung; SchKG; Erbschaft; Urteil; Betreibungs; LugÜ; Obergericht; Recht; Erblasser; Beschwerde; Betreibungsort; Schuldner; Arrestes; Vollstreckung; Erben; Lugano; Vollstreckbarerklärung; Arrestgesuch; Ungeteilte; Schweiz; Erblassers; Kantons; Todes; Bundesgericht; Urteils; Unverteilte; Obergerichts; Gläubiger
146 III 106 (5A_638/2018) Art. 49, 65 Abs. 3 SchKG ; Art. 518 ZGB ; Betreibung des Erbschaftsgläubigers gegen den Willensvollstrecker; Betreibungsort. Der Betreibungsort der unverteilten Erbschaft bestimmt sich nach Art. 49 SchKG . Dies gilt auch bei einer gegen den Willensvollstrecker gerichteten Betreibung (E. 3). Betreibung; Willensvollstrecker; SchKG; Erbschaft; Beschwerde; Willensvollstreckers; Partei; Unverteilte; Erblasser; Betreibungsort; Wohnsitz; Urteil; Vorinstanz; Erben; Zahlungsbefehl; Betrieben; Konkurs; Aufsichtsbehörde; Unverteilten; Gerichtet; Beschwerdeführer; Aktiven; Entscheid; Betreibungsamt; Ergebnis; Schuldner; Vertreter; Todes; Passiv

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2020.8Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2015.44 vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (Art. 410 ff. StPO)Revision; Urteil; Bundes; Kammer; Konkurs; Sachen; Einziehung; Tatsachen; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfahren; Rechtlich; Berufungskammer; Wiedererwägung; Bundesstrafgerichts; Beweis; Gericht; Rechtsmittel; Gläubiger; Beweismittel; Revisionsgesuch; Urteils; Eingabe; Beschlag; Interesse; Urteil; Vermögenswerte; Beschwerde
BB.2018.121Entscheid über die beschlagnahmten Vermögenswerte (Art. 267 StPO).Beschwerde; Vermögenswerte; Beschlag; Rechtlich; Beschlagnahme; Einziehung; Pfändung; Corp; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Beschlagnahmt; Anleger; Geschädigte; Betreibungs; Beschwerdeführer; Konkurs; Beschlagnahmten; Schaden; Beschwerdekammer; Gesetze; Konten; Rechtlichen; Partei; Folge; Bundesstrafgericht; Urteil; Ersatzforderung
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