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Ordnungsbussengesetz (OBG)

Art. 4 OBG vom 2020

Art. 4 Ordnungsbussengesetz (OBG) drucken

Art. 4 Ausnahmen

1 Dieses Gesetz findet keine Anwendung, wenn die Widerhandlung von einer Person begangen wird, die zum Zeitpunkt der Tat das 15. Altersjahr nicht vollendet hat; vorbehalten bleibt Absatz 2.

2 Widerhandlungen gegen das BetmG1 werden nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet, wenn sie von einer Person begangen werden, die zum Zeitpunkt der Tat das 18. Altersjahr nicht vollendet hat.

3 Widerhandlungen werden zudem nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet, wenn:

a.
die beschuldigte Person anlässlich der Widerhandlung jemanden gefährdet oder verletzt oder Schaden verursacht hat;
b.
der beschuldigten Person zusätzlich eine Widerhandlung vorgeworfen wird, die nicht in einer nach Artikel 15 erstellten Liste aufgeführt ist;
c.
die beschuldigte Person das Ordnungsbussenverfahren für eine oder mehrere ihr vorgeworfenen Widerhandlungen ablehnt;
d.
Verfahrenshandlungen nach der Strafprozessordnung2 erforderlich sind, die in diesem Gesetz nicht genannt sind.

1 SR 812.121
2 SR 312.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 4 Ordnungsbussengesetz (OBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU140017Übertretung von VerkehrsvorschriftenSchuldig; Beschuldigte; Stadt; Stadtrichteramt; Ordnungsbusse; Befehl; Ordnungsbussen; Verfahren; Busse; Beschuldigten; Ordnungsbussenverfahren; Verfahren; Berufung; Urteil; Recht; Einsprache; Verfahrens; Bezirksgericht; Übertretung; Beschuldigten; Durchgeführt; Ordnungsbussenverfahrens; Befehls; Auferlegt; Zeitpunkt; Einsprecherin; Erhoben; Berufungsverfahren
ZHLY120016Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungsklägerin; Kinder; Besuch; Partei; Besuchs; Vorinstanz; Verfahren; Besuchsrecht; Parteien; Einkommen; Unterhalt; Eingabe; Berufungsbeklagte; Liegenschaft; Elektronisch; Eheliche; Zustellplattform; Elektronische; Verfahren; Obergericht; Rechtsmittel; Berufungsbeklagten; Frist; Ferien; Grosseltern; Aufgr
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