Erweiterte Geltung im Fall aktiven Dienstes
Im Falle aktiven Dienstes unterstehen dem Militärstrafrecht überdies, wenn und soweit der Bundesrat die Unterstellung beschliesst:
1 Ausdruck gemäss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 921; BBl 2002 7859). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
96 IV 89 | Art. 214 BStP. Wer in der Voruntersuchung nicht Partei ist, kann gegen Amtshandlungen des Untersuchungsrichters nur Beschwerde führen, wenn er durch eine Verfügung einen ungerechtfertigten Nachteil erleidet. | Frischknecht; Untersuchungsrichter; Frauenknecht; Geschwister; Beschwerde; Verfügung; Beschlag; Anklagekammer; Beschlagnahme; Ungerechtfertigten; Zahlen; Untersuchungsrichters; Nachteil; Schulde; Voruntersuchung; Bundesanwalt; Partei; Forderung; Frauenknecht; Zahlung; Eingabe; Standpunkt; Beschwerdeführerinnen; Insoweit; Zurückzuzahlen; Bestätigt; Bundesanwaltschaft; Ersuchte; Treten; Schuldeten |
90 I 302 | Militärpflichtersatz. 1. Eine dauernde Ersatzbefreiung kommt erst in Frage, wenn die Diensttauglichkeit endgültig beurteilt und auf Dauer verneint wird. 2. Ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Ersatzbefreiung besteht, sofern die Rückfallgefahr, deretwegen der Militärpflichtige dienstuntauglich erklärt worden ist, durch den Militärdienst verursacht worden ist. Die Rückfallgefahr, die eine vorübergehende Dienstuntauglichkeit bewirkt, besteht - kraft gesetzlicher Vermutung - zum mindesten während der. in der IBW genannten minimalen Karenzfrist. 3. Ist der Kanton oder der Bund allenfalls im Sinne von Art. 156 Abs. 2 OG zur Kostentragung herbeizuziehen? | Beschwerde; Beschwerdeführer; Kanton; Dienst; Ersatzbefreiung; Rückfallgefahr; Bundes; Eidgenössische; Steuerverwaltung; Dienstuntauglichkeit; Militärpflichtersatz; Bezug; Rückfallgefahr; Gutachten; Bezugsprovision; Dienstlich; Militärdienst; Beschwerdeführers; Dienstuntauglich; Bundesgericht; Dienstliche; Kantone; Experte; Partei; Ersatzpflicht; Geleisteten; Karenzfrist; Befreiung; Verfahren |