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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 4 BV vom 2022

Art. 4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 4

Landessprachen

Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200358Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und WiderrufSchuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Landes; Schweiz; Landesverweis; Kokain; Landesverweisung; Italien; Heitsstrafe; Kantons; Verteidigung; Betäubungsmittel; Interesse; Spreche; Berufung; Schwer; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Amtlich; Amtliche; Bedingt; Stellt; Kosten; Zürich
ZHSB170232Versuchte vorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Vatkläger; Privatkläger; Beschuldigten; Verteidigung; Messer; Person; Vorinstanz; Einvernahme; Stich; Berufung; Recht; Privatklägers; Recht; Tötung; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Aussage; Urteil; Personen; Täter; Vorsätzlich; Rücken; Aussagen; Versucht; Verfahren; Beschuldigt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR140006Rekurs gegen den Beschluss eines Bezirksgerichts betr. Nichtbeförderung zum GerichtsschreiberRekurrent; Rekurrenten; Gericht; Rekurs; Gerichtsschreiber; Rekursgegnerin; Beförderung; Recht; Verfahren; Nichtbeförderung; Anspruch; Mitarbeiter; Entscheid; Mitarbeiterbeurteilung; Verfahrens; Verfügung; Bewerber; Verletzung; Erlass; Arbeit; Bezirksgericht; Mobbing; Anstellung; Beschluss; Vizepräsident; Person; Gefunden
ZHVO120142Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Gesuch; Gesuchsteller; Unentgeltlichen; Rechtspflege; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Kanton; Obergericht; Schlichtungsbehörde; Pacht; Pachtsachen; Monatlich; Rechtsbeistandes; Paritätische; Bestellung; Partei; Obergerichts; Entscheid; Paritätischen; Anspruch; Klage; act; Schweiz; Zürich; Obergerichtspräsident; Rechtsanwalt; Gericht; Lebens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 72 (2C_149/2018)
Regeste
Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV ; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG ; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3).
Preis; Verhalten; Preise; Wettbewerb; Preisempfehlung; Verhaltens; Abrede; Wettbewerbs; Recht; Verhaltensweise; Stimmt; Beschwerde; Abgestimmte; Markt; Verkaufsstelle; Verkaufsstellen; Abstimmung; Beschwerdegegnerin; Unternehmen; Vorinstanz; Urteil; Recht; Befolgung; Stimmten; Apotheke; Abgestimmten; Ärzte; Vereinbarung; ESTERMANN; Sanktion
145 V 380 (9C_221/2019)Art. 25 Abs. 2 lit. a, Art. 25a Abs. 1, 3, 4 und 5 Satz 2 (Abs. 5 in der bis 31. Dezember 2018 gültig gewesenen Fassung), Art. 35 Abs. 2 lit. k, Art. 39 Abs. 3 und Art. 50 KVG; Art. 33 lit. b, h und i KVV; Art. 7, 7a, 8 und 9 KLV; Beschluss des Regierungsrats des Kantons Solothurn RRB Nr. 2016/1186 vom 27. Juni 2016; Methode zur Ermittlung des Pflegebedarfs in Pflegeheimen für die Einstufung in die Pflegestufen. Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sah das Verordnungsrecht des Bundes im hier massgeblichen Zeitraum bis Ende Februar 2017 kein schweizweit einheitliches Verfahren für die Ermittlung des Pflegebedarfs in Pflegeheimen vor. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn verhielt sich nicht bundesrechtswidrig, indem mit RRB Nr. 2016/1186 vom 27. Juni 2016 entsprechende, auf dem Pflegebedarfssystem RAI/RUG, Version CH-Index 2016, basierende kantonale Ansätze ab 1. Juli 2016 festgelegt wurden ("Höchsttaxen stationäre und teilstationäre Angebote im Bereich Pflege [Alters- und Pflegeheime]"; E. 3-8; vgl. auch Urteil 2C_333/2012 vom 5. November 2012). Pflege; Kanton; Bundes; Pflegebedarf; Pflegeheim; Pflegebedarfs; Krankenversicherer; Beschwerde; System; Pflegeheime; Solothurn; Regierungsrat; Rechtlich; Urteil; Pflegeleistungen; Regelung; Beiträge; Kantons; Pflegeheimen; Pflegefinanzierung; Kantone; Verfahren; Recht; Pflegeaufwand; Kantonal; Person; Beschwerdeführerin; RAI/RUG; Restfinanzierung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GEORG MÜLLER Kommentar BV1998
GEORG MÜLLER Kommentar Art.1995
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