E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 397SCC from 2023

Art. 397 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 397

Assistance, representative and advisory deputyships may be combined with each other.

E. General deputyship >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 397 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ160059ErwachsenenschutzmassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; Recht; Bezirksrat; Entscheid; Beistands; Person; Fähig; Beistandschaft; Urteil; Massnahme; Winterthur; Verfahren; Belange; Beschwerdeführers; Akten; Rechtsmittel; Administrativen; Finanziellen; Vertretung; Bezirksrates; Behörde; Ordnete; Wiesen; Angelegenheiten; Zuständig; Vertreten; Angeordnet
ZHNA110037Fürsorgerische FreiheitsentziehungBerufung; Berufungsklägerin; Klinik; Fürsorgerische; Belastung; Person; Gesundheit; Schwere; Akute; Vorinstanz; Verwahrlosung; Gutachter; Entlassung; Freiheitsentziehung; Psychische; Entscheid; Umgebung; Geisteskrankheit; Behandlung; Medikamente; Selbstgefährdung; Anstalt; Fremdgefährdung; Fürsorgerischen; Urteil; Berücksichtigen
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.13BeistandschaftBeschwerde; Beistand; Beschwerdeführerin; Beistands; Beistandschaft; Finanziell; Solothurn; Finanzielle; Unentgeltliche; Stellung; Stellungnahme; Region; Verwaltung; Entscheid; Finanziellen; Aufhebung; Situation; Kanton; Angelegenheiten; Verwaltungsgericht; Pflege; Rechtsbeiständin; Nachzahlung; Frist; Person; Rechtspflege; Unentgeltlicher; Schwierige; Kantons; Rechnungen
SGV-2007/139Entscheid Art. 397 Abs. 1 und 2 ZGB (SR 210). Um die Verhältnismässigkeit einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung zu bejahen, bedarf es nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung über die im Gesetz genannte Unmöglichkeit, der betroffenen Person die nötige persönliche Fürsorge ausserhalb der Anstalt zu gewähren, hinaus einer konkreten Selbst- oder Fremdgefährdung. Ebenfalls zu berücksichtigen ist nach dieser Praxis die Gefahr einer Verwahrlosung oder eine Obdachlosigkeit sowie die im Gesetz genannte Belastung der Umgebung. (Verwaltungsrekurskommission, 14. Dezember 2007, V-2007/139). Klinik; Fachrichterin; Familie; Freiheit; Störung; Suizid; Freiheitsentziehung; Krank; Psychisch; Entlassung; Pirminsberg; Problem; Fürsorgerische; Behandlung; Probleme; Psychische; Fürsorge; Situation; Tochter; ärztliche; Eltern; Müsse; Recht; Geisteskrankheit; Depressive; Suizidversuch; Anstalt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 377 (5A_175/2020)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
Fürsorgerische; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Fürsorgerischen; Kanton; Beschwerde; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Angeordnet; Kindes; Wohnsitz; Recht; ärztlich; Schwyz; Entscheid; Anordnung; Verwaltungsgericht; Ordnete; Zuständig; Kantons; Angeordnete; Behörde; Verfahren; Beurteilung; Kantonale; Gericht; Interkantonal
145 III 441 (5A_407/2019)Fürsorgerische Unterbringung im Anschluss an eine Freiheitsstrafe. Rechtsprechungsüberblick. Zur Frage, ob Art. 426 ZGB eine genügende gesetzliche Grundlage bildet, um allein wegen Fremdgefährdung eine fürsorgerische Unterbringung anzuordnen (E. 8.3 und 8.4). Urteil; Fürsorgerisch; Bundesgericht; Person; Oberaargau; Beschwerde; Entscheid; Fürsorgerische; Unterbringung; Recht; Schutz; Beantragt; Obergericht; Fremdgefährdung; Psychisch; Geistig; Rechtsprechung; Sicherheitshaft; Zwangsmassnahmengericht; Bestätigt; Kantons; Massnahme; Beantragte; Grundlage; Kindes; Gesetzliche; Urteile; Genügende; Psychischen; Störung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-112/2017Staatshaftung (Bund)Bundes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Rechtlich; Urteil; Verfügung; Schaden; Klinik; Verhalten; Vorinstanz; Staat; Verwaltungs; Schweiz; Widerrechtlich; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Psychiatrische; Hinweis; Beamte; Schadenersatz; Hinweise; Genugtuung; Partei; Hinweisen; Staats; Garant; Angefochten; Kanton

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser Kommentar, Zivilgesetzbuch I2010
Thomas GeiserBasler Kommentar, Zivilgesetz- buch I2010
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz