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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 397 OR de 2022

Art. 397 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 397

1 Le mandataire qui a reçu des instructions précises ne peut s’en écar­ter qu’autant que les circonstances ne lui permettent pas de rechercher l’autorisation du man­dant et qu’il y a lieu d’admettre que celui-ci l’au­rait autorisé s’il avait été au courant de la situation.

2 Lorsque, en dehors de ces cas, le mandataire enfreint au détriment du mandant les instructions qu’il en a reçues, le mandat n’est réputé accompli que si le manda­taire prend le préjudice à sa charge.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 397 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG150277ForderungAnlage; Transaktion; Beklagten; Transaktionen; Recht; Schaden; Produkt; Option; Produkte; Partei; Anlagen; Klägerische; Klage; Vermögens; Strukturierte; Konto; Genehmigung; Beweis; Kunde; Schadens; Getätigt; Strukturierten; Conditions; Urteil; Parteien; Ausführung; Aufgr
ZHHG170164RechenschaftsabgabeRevision; Rechenschaft; Partei; Auftrag; Beklagten; Parteien; Klage; Herausgabe; Herausgabepflicht; Vorliegenden; Unterlagen; Beauftragte; Schriftlichen; Dokumente; Auftrags; Revisionsstelle; Handelsgericht; Parteientschädigung; Schränkte; Streitwert; Auftraggeber; Hinweis; Revisionsmandat; Erstattung; Ordentliche; Urteil; Hauptverhandlung; Grundlage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.41 (AG.2017.742)Forderung (BGer-Nr.: 4A_659/2018 vom 18. Mai 2018)Käufe; Käufer; Käuferbank; Schuld; Zivilgericht; Berufung; Schuldbrief; Parzelle; Auftrag; Partei; Liegen; Parteien; Anweisung; Zwischen; Werden; Verkäufer; Parzellen; Verkäuferin; Offerte; Klagebeilage; Pfandhaft; Aufgrund; Könne; Müsse; Gewesen; Schuldbriefs; Sondern; Notars; Stelle; Pfandrecht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 139 (9C_669/2019) Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). Beistand; Arbeit; Beistands; Selbstständige; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Beschwerdeführerin; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; Unselbstständig; MAUCHLE; Aufgabe; Unselbstständige; Hinweisen; Vormunds; Private; Aufgaben; Behörde; Bunden; Spezifische; Bundesgericht; Fachbeistand; Wirtschaftlich; Entschädigung; Qualifikation; Selbstständiger
108 II 197Auftrag, Art. 397 und 398 OR. Sorgfaltspflichten des Beauftragten bei Erteilung von unzweckmässigen oder unerfüllbaren Weisungen durch den Auftraggeber.
Auftrag; Erfüllbar; Weisung; Projektierung; Auftraggeber; Unerfüllbar; Kantonsgericht; Erfüllt; Sorgfaltspflicht; Gebäudekosten; Honorar; Unerfüllbarkeit; Auftragsausführung; Beklagten; Unzweckmässig; Zeitpunkt; Beauftragten; Sorgfaltspflichten; Gutachten; Erteilte; GAUTSCHI; Ahnung; Orientieren; Anlass; Annahme; Verletzung; Einsicht; Unzweckmässigkeit; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4779/2019BundespersonalArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Arbeitsverhältnis; Vertrag; Auftrag; Recht; Rekrutierung; Armee; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vertrags; Arbeitsvertrag; Partei; Medizinische; Urteil; Feststellung; Zeitlich; Beweis; Armeestab; Untersuchung; Hinsicht; Infrastruktur; Parteien; Verfahren; Medizinischen; Militärische
A-5147/2014BundespersonalBundes; Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vertrauensstelle; Vertrag; Bundesverwaltung; Verfügung; Arbeitsverhältnis; Vorinstanz; Recht; Auftrag; Bundespersonal; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Angefochten; Rechtlich; Angefochtene; Verfahren; Qualifikation; Arbeitsvertrag; Trete; Parteien; Monatlich; Feststellung; Urteil; Vertragsverhältnis; Auftragsverhältnis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2010.13Urkundenfälschung, teilweise evtl. Anstiftung dazu; Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung; qualifizierte Geldwäscherei sowie untauglicher Versuch dazu; Bestechung fremder Amtsträger, evtl. Gehilfenschaft dazu.Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Schuldigten; Beschuldigten; Anklage; Alstom; Recht; Recht; Bundesanwalt; Bundesanwalts; Bundesanwaltschaft; Geschäft; Ramos; Ramos; Gesellschaft; Geldwäsche; Geldwäscher; Verfahren; Diemer; Ermittlung; Rechnung; Geldwäscherei; Akten; Vermögens; VE-Diemer; Beweis; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
FellmannBerner Kommentar, N. zu Art. 397 1985
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