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Code civil suisse (CC)

Der Art. 396 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 396 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220066Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGBBeschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Bezirksrat; Entscheid; Stadt; Vermögens; Sozialhilfe; Erbschaft; Vertretungsbeistandschaft; Person; Dienst; Focht; Bezirksrats; Angefochtene; Recht; Kammer; Dienste; Eingabe; Beistandschaft; Urteil; Angelegenheiten; Verfahren; Vertreten; Aufschiebende; Errichtung; Beschwerdeinstanz; Sozialen; Finanzielle; Verwalten
ZHLB160008Erbteilung / Auskunftserteilung / Absetzung Willensvollstrecker (vorsorgliche Massnahme bzw. vorsorgliches Verfügungsverbot)Beklagten; Berufung; Recht; Beschluss; Nachlass; Läge; Verfahren; Dispositivziffer; Bezirksgericht; Vorsorgliche; Willens; Willensvollstrecker; Beschlusses; Interesse; Massnahme; Verfügung; Rechtsmittel; Interessen; Schwerde; Entscheid; Tresorfach; Massnahmen; Anträge; Beschwerde; Angefochtenen; Julius; Schliessfach; Partei; Todestag; Meilen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2016.423MandatsträgerentschädigungBeschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Mandat; Mandats; Beistand; Verwaltung; Aufgabe; Recht; Entscheid; Rechnung; Aufgaben; Sozialregion; Vermögens; Aufwand; Person; Mandatsträger; Stunden; Pflege; Betreuung; Vermögensverwaltung; Spesen; Einkommen; Beruf; Beistands; Beantragt; Erwachsenenschutzbehörde; Organisation; Worden; Einkommens
SOVWBES.2016.183erwachsenenschutzrechtliche MassnahmenEntscheid; Liegenschaft; Beiständin; Beschwerde; Vater; Massnahme; Beistand; Darlehen; Beistands; Person; Vertretung; Massnahmen; Beistandschaft; Fähig; Möge; Reiche; Vertreten; Tochter; Vertretungs; Mutter; Vermögens; Vorsorglich; Mitwirkungsbeistandschaft; Vertretungsbeistand; Handlungsfähigkeit; Vertretungsbeistandschaft; Sinne; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 593 (5E_1/2011)Art. 120 Abs. 1 lit. b BGG; Art. 396 ZGB; Bestimmung der interkantonal zuständigen Vormundschaftsbehörde. In Streitigkeiten zwischen Kantonen über die Zuständigkeit für die Führung einer Beistandschaft ist die Klage an das Bundesgericht zulässig. Die Vormundschaftsbehörden am Anstaltsort haben die Führung der Beistandschaft zu übernehmen, wenn die verbeiständete Person ihren bisherigen Wohnort verlässt, freiwillig in die Anstalt eintritt und in für Dritte erkennbarer Weise die Absicht bekundet, am Anstaltsort auf Dauer zu verbleiben (E. 1-7). Wohnsitz; Pflege; Beistand; Pflegeheim; Anstalt; Person; Beistandschaft; Vormundschaftsbehörde; Klage; Zuständigkeit; Bundesgericht; Betreuung; Kanton; Recht; Begründet; Gallen; Freiwillig; Parteien; Wohnsitzes; Eintritt; Absicht; Eintritt; Kantonale; Vertretung; Anstaltsort; Bruder; Weiterführung; Interkantonal; Rechtsprechung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SCHNY-DER, MURERBerner Kommentar Band II.3.11984
Schnyder, MurerBerner Kommentar1984
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