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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 396SCC from 2021

Art. 396 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 396 C. Advisory deputyship

C. Advisory deputyship

1 An advisory deputyship shall be established if the client requires for his or her own protection that certain acts be made subject to the consent of the deputy.

2 The client's capacity to act shall thus be limited accordingly by law.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 396 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220066Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGBBeschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Bezirksrat; Entscheid; Stadt; Vermögens; Sozialhilfe; Erbschaft; Vertretungsbeistandschaft; Person; Dienst; Focht; Bezirksrats; Angefochtene; Recht; Kammer; Dienste; Eingabe; Beistandschaft; Urteil; Angelegenheiten; Verfahren; Vertreten; Aufschiebende; Errichtung; Beschwerdeinstanz; Sozialen; Finanzielle; Verwalten
ZHLB160008Erbteilung / Auskunftserteilung / Absetzung Willensvollstrecker (vorsorgliche Massnahme bzw. vorsorgliches Verfügungsverbot)Beklagten; Berufung; Recht; Beschluss; Nachlass; Läge; Verfahren; Dispositivziffer; Bezirksgericht; Vorsorgliche; Willens; Willensvollstrecker; Beschlusses; Interesse; Massnahme; Verfügung; Rechtsmittel; Interessen; Schwerde; Entscheid; Tresorfach; Massnahmen; Anträge; Beschwerde; Angefochtenen; Julius; Schliessfach; Partei; Todestag; Meilen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2016.423MandatsträgerentschädigungBeschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Mandat; Mandats; Beistand; Verwaltung; Aufgabe; Recht; Entscheid; Rechnung; Aufgaben; Sozialregion; Vermögens; Aufwand; Person; Mandatsträger; Stunden; Pflege; Betreuung; Vermögensverwaltung; Spesen; Einkommen; Beruf; Beistands; Beantragt; Erwachsenenschutzbehörde; Organisation; Worden; Einkommens
SOVWBES.2016.183erwachsenenschutzrechtliche MassnahmenEntscheid; Liegenschaft; Beiständin; Beschwerde; Vater; Massnahme; Beistand; Darlehen; Beistands; Person; Vertretung; Massnahmen; Beistandschaft; Fähig; Möge; Reiche; Vertreten; Tochter; Vertretungs; Mutter; Vermögens; Vorsorglich; Mitwirkungsbeistandschaft; Vertretungsbeistand; Handlungsfähigkeit; Vertretungsbeistandschaft; Sinne; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 593 (5E_1/2011)Art. 120 Abs. 1 lit. b BGG; Art. 396 ZGB; Bestimmung der interkantonal zuständigen Vormundschaftsbehörde. In Streitigkeiten zwischen Kantonen über die Zuständigkeit für die Führung einer Beistandschaft ist die Klage an das Bundesgericht zulässig. Die Vormundschaftsbehörden am Anstaltsort haben die Führung der Beistandschaft zu übernehmen, wenn die verbeiständete Person ihren bisherigen Wohnort verlässt, freiwillig in die Anstalt eintritt und in für Dritte erkennbarer Weise die Absicht bekundet, am Anstaltsort auf Dauer zu verbleiben (E. 1-7). Wohnsitz; Pflege; Beistand; Pflegeheim; Anstalt; Person; Beistandschaft; Vormundschaftsbehörde; Klage; Zuständigkeit; Bundesgericht; Betreuung; Kanton; Recht; Begründet; Gallen; Freiwillig; Parteien; Wohnsitzes; Eintritt; Absicht; Eintritt; Kantonale; Vertretung; Anstaltsort; Bruder; Weiterführung; Interkantonal; Rechtsprechung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SCHNY-DER, MURERBerner Kommentar Band II.3.11984
Schnyder, MurerBerner Kommentar1984
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