C. Mitwirkungsbeistandschaft
1 Eine Mitwirkungsbeistandschaft wird errichtet, wenn bestimmte Handlungen der hilfsbedürftigen Person zu deren Schutz der Zustimmung des Beistands oder der Beiständin bedürfen.
2 Die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person wird von Gesetzes wegen entsprechend eingeschränkt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ220066 | Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB | Beschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Bezirksrat; Entscheid; Stadt; Vermögens; Sozialhilfe; Erbschaft; Vertretungsbeistandschaft; Person; Dienst; Focht; Bezirksrats; Angefochtene; Recht; Kammer; Dienste; Eingabe; Beistandschaft; Urteil; Angelegenheiten; Verfahren; Vertreten; Aufschiebende; Errichtung; Beschwerdeinstanz; Sozialen; Finanzielle; Verwalten |
ZH | LB160008 | Erbteilung / Auskunftserteilung / Absetzung Willensvollstrecker (vorsorgliche Massnahme bzw. vorsorgliches Verfügungsverbot) | Beklagten; Berufung; Recht; Beschluss; Nachlass; Läge; Verfahren; Dispositivziffer; Bezirksgericht; Vorsorgliche; Willens; Willensvollstrecker; Beschlusses; Interesse; Massnahme; Verfügung; Rechtsmittel; Interessen; Schwerde; Entscheid; Tresorfach; Massnahmen; Anträge; Beschwerde; Angefochtenen; Julius; Schliessfach; Partei; Todestag; Meilen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2016.423 | Mandatsträgerentschädigung | Beschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Mandat; Mandats; Beistand; Verwaltung; Aufgabe; Recht; Entscheid; Rechnung; Aufgaben; Sozialregion; Vermögens; Aufwand; Person; Mandatsträger; Stunden; Pflege; Betreuung; Vermögensverwaltung; Spesen; Einkommen; Beruf; Beistands; Beantragt; Erwachsenenschutzbehörde; Organisation; Worden; Einkommens |
SO | VWBES.2016.183 | erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen | Entscheid; Liegenschaft; Beiständin; Beschwerde; Vater; Massnahme; Beistand; Darlehen; Beistands; Person; Vertretung; Massnahmen; Beistandschaft; Fähig; Möge; Reiche; Vertreten; Tochter; Vertretungs; Mutter; Vermögens; Vorsorglich; Mitwirkungsbeistandschaft; Vertretungsbeistand; Handlungsfähigkeit; Vertretungsbeistandschaft; Sinne; Verfahren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 III 593 (5E_1/2011) | Art. 120 Abs. 1 lit. b BGG; Art. 396 ZGB; Bestimmung der interkantonal zuständigen Vormundschaftsbehörde. In Streitigkeiten zwischen Kantonen über die Zuständigkeit für die Führung einer Beistandschaft ist die Klage an das Bundesgericht zulässig. Die Vormundschaftsbehörden am Anstaltsort haben die Führung der Beistandschaft zu übernehmen, wenn die verbeiständete Person ihren bisherigen Wohnort verlässt, freiwillig in die Anstalt eintritt und in für Dritte erkennbarer Weise die Absicht bekundet, am Anstaltsort auf Dauer zu verbleiben (E. 1-7). | Wohnsitz; Pflege; Beistand; Pflegeheim; Anstalt; Person; Beistandschaft; Vormundschaftsbehörde; Klage; Zuständigkeit; Bundesgericht; Betreuung; Kanton; Recht; Begründet; Gallen; Freiwillig; Parteien; Wohnsitzes; Eintritt; Absicht; Eintritt; Kantonale; Vertretung; Anstaltsort; Bruder; Weiterführung; Interkantonal; Rechtsprechung |
Autor | Kommentar | Jahr |
SCHNY-DER, MURER | Berner Kommentar Band II.3.1 | 1984 |
Schnyder, Murer | Berner Kommentar | 1984 |