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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 396 OR de 2022

Art. 396 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 396

1 L’étendue du mandat est déterminée, si la convention ne l’a pas expressément fixée, par la nature de l’affaire à laquelle il se rapporte.

2 En particulier, le mandat comprend le pouvoir de faire les actes juri­diques nécessi­tés par son exécution.

3 Le mandataire ne peut, sans un pouvoir spécial, transiger, compro­mettre, souscrire des engagements de change, aliéner ou grever des immeubles, ni faire des donations.243

243 Nouvelle teneur selon l’annexe 1 ch. II 5 du CPC du 19 déc. 2008, en vigueur depuis le 1er janv. 2011 (RO 2010 1739; FF 2006 6841).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 396 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB200047Herausgabe / EintretenKläger; Berufung; Klägerin; Beklagte; Beklagten; Vorinstanz; Erblasser; Vollmacht; Prozess; Verfahren; Partei; Treten; Dezember; Parteien; Streitgenossen; Berufungsbeklagte; Erbengemeinschaft; Gültig; Gericht; Klägers; Berufungsbeklagten; Stellung; Schlichtungsverfahren; Schreiben; Generalvollmacht; Erstinstanzliche
ZHNP200002ForderungVertrag; Beklagten; Berufung; Rechnung; Urteil; Recht; Leistung; Einzelrichter; Konto; Zahlung; Rechnungen; Leistungen; Parteien; Organ; Honorar; Zahlen; Vertraglich; Jährlich; Klage; Entscheid; Service; Quartalsweise; Beträge; Position; Nicht; Akten; Vertraglichen; Person
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2003.23Entscheid Art. 396 Abs. 1, Art. 398 OR (SR 220). Aufgrund der gesamten Umstände eines der Beklagten mündlich erteilten Auftrages musste für die Klägerin erkennbar sein, dass der DC-3 Pre Buy Inspection Report der Beklagten, der nur auf einer an einem Tag durchgeführten, visuellen Prüfung basierte, ohne die angekündigte Offerte und ohne Kostenvoranschlag keine genügende Basis für einen Kaufentscheid sein konnte. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Durchführung der visuellen Befundung ist zu verneinen (Handelsgericht, 19. Juni 2006, HG.2003.23). Klägact; Beklagten; Inspection; Flugzeug; Visuell; Report; Visuelle; Überflug; Klage; Pre-Purchase; Bericht; Wäre; Brüssel; Auftrag; Schaden; Zustand; Visuellen; Inspektion; Begutachtung; Kaufentscheid; Prüfung; Kaufvertrag; Resultat; Technisch; Bestritt; Kostenvoranschlag; Technische; Check; Vertrag
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
99 II 39Art. 32 ff. OR; Stellvertretung. 1. Umfang der Ermächtigung im Aussenverhältnis, wenn der Dritte sich mit der Behauptung des Vertreters, er sei Generalbevollmächtigter eines andern, zufriedengibt (Erw. 1). 2. Auslegung einer Generalvollmacht, die der Vertreter zur Aufnahme eines Darlehens verwendet (Erw. 2). 3. Weisungen über den Gebrauch der Vollmacht oder sachliche Beschränkung der Ermächtigung (Erw. 3)? Vollmacht; Vertreter; Ermächtigung; Vater; Brügger; Darlehen; Vollmachtgeber; Generalvollmacht; Obergericht; Vertretene; Mitteilung; Beschränkung; Weisung; Vollmachten; Klagten; Weisungen; Vertretung; Ermächtigt; Vertrag; Beklagten; Mitgeteilt; Nicht; Urteil; Geschäft; Verpflichtet; Darlehens; Ermächtigungsgeschäft; Lautenschlager; Klägern
99 IV 1Art. 28 und 173 ff. StGB; Antragstellung im Ehrverletzungsverfahren. Eine Generalvollmacht gemäss Art. 462 Abs. 1 OR genügt nicht für die Stellung eines Strafantrages im Ehrverletzungsprozess; vielmehr ist eine besondere Ermächtigung im Sinne von Art. 462 Abs. 2 OR erforderlich (Erw. d). Antrag; Firma; Kardel; Ehrverletzung; Antrages; Recht; Stellung; Antrag; Handlung; Generalvollmacht; Vorinstanz; Urteil; Gericht; Generalbevollmächtigte; Verwaltung; Befugnis; Garoni; Ermächtigt; Ermächtigung; Geschäftsführer; Vorliegenden; Feger; Höchstpersönlich; Organ; Kassationshof; Beschwerde; Maroquin; Verwaltungsrat

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1966/2018Direktzahlungen und ÖkobeiträgeSchwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Beirat; Direktzahlung; Direktzahlungen; Erstinstanz; Recht; Entscheid; Beschwerdeführers; Einsprache; Eingabe; Beirats; Beiratschaft; Vorinstanz; Urteil; Einkommen; Landwirtschaft; Gesetzliche; Verweigerung; Bundesverwaltungsgericht; Rechtlich; Nichtigkeit; Gewässer; Verfahren; Vertreter; Beilage; Gewässerschutz
A-557/2011GebührenBeschwerde; Verfahren; Bundes; Recht; Vorinstanz; Vollmacht; Beschwerdeführer; Kunde; Beschwerdeführerin; Verfahrens; Balkatel; Verfügung; Kunden; Bundesverwaltungsgericht; Mächtig; Recht; Urteil; Schlichtungsverfahren; Vertrag; Suissephone; Angefochtene; Partei; Unterschrift; Verfügungen; Gebühr; Bevollmächtigt; Nichtig; Beschwerden; Fernmeldedienste; Ombudscom

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.118Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Entschädigung; Recht; Kammer; Amtliche; Beschwerde; Verfahren; Bundes; Honorar; Berufung; Verteidigung; Verfahren; Aufwand; Urteil; Verteidiger; Bundesgericht; Kanton; Entscheid; Amtlichen; Bundesgerichts; Honorarnote; Beschwerdekammer; Kantons; Begründung; Obergericht; Beschluss; Berufungsverfahren; Bezirksgericht; Rechtsanwalt; Verfahrens
BB.2019.209Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Gericht; Recht; Entschädigung; Beschwerde; Kammer; Amtliche; Bundes; Berufung; Verteidiger; Verfahren; Honorar; Urteil; Verteidigung; Kanton; Aufwand; Entscheid; Amtlichen; Bundesgericht; Verfahren; Stunden; Begründung; Bundesgerichts; Honorarnote; Kantons; Begründet; Obergericht; Pauschal; Pauschale; Gehör
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