Il lodo può essere impugnato unicamente se:
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BS.2014.7 | Entscheid Art. 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG; SR 221.215.311); Art. 257 ZPO (SR 272). Ist die Unterstellung eines Aussenseiters unter einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und damit ein Anspruch der mit dem Vollzug des GAV betrauten Paritätischen Berufskommission auf Durchführung von betrieblichen Kontrollen umstritten, so hat darüber der Zivilrichter zu entscheiden. Gewichtige Lehrmeinungen fordern hiefür ein vorgängiges Feststellungsverfahren, weshalb schon das Vorliegen einer klaren Rechtslage im Sinne von Art. 257 Abs. 1 lit. b ZPO zu verneinen ist. Wollte man die klägerischen Rechtsbegehren auf Feststellung der Unterstellung der Beklagten unter den GAV und auf deren Verpflichtung zur Duldung einer betrieblichen Kontrolle analog einer Stufenklage in einem einzigen Verfahren zulassen, mangelte es hier an einem liquiden Sachverhalt Sinne von Art. 257 Abs. 1 lit. a ZPO, so dass auch aus diesem Grund auf das Gesuch der Klägerin um Rechtsschutz im Summarverfahren nicht eingetreten werden könnte (Kantonsgericht, Einzelrichter im Obligationenrecht, 13. Oktober 2014; BS.2014.7). | Rechts; Entscheid; Sachverhalt; Unterstellung; Verfahren; Klägerin; Gesuch; Rechtslage; Bestritt; Beklagte; Komm; Partei; Staehelin/; Lötscher; Sutter-Somm/; Kontrollorgan; Lohnbuchkontrolle; Güngerich; Zivilrichter; Aussenseiter; Anspruch; Bestritten; Liquide; Kontrolle; Klagende; BK-Güngerich |
BE | ZK 2015 528 | Beschwerde gegen einen Schiedsspruch | Schiedsrichter; Beschwerde; Partei; Notar; Schiedsverfahren; Schiedsgericht; Schiedsspruch; Parteien; Partei; Verfahren; Schiedsrichters; Prozessordnung; Befangenheit; Stockwerkeigentümer; Schiedsvereinbarung; Zivilprozessordnung; Ablehnung; Zivilprozessordnung; Beschwerdeführer; Person; Kommentar; • Schiedsgerichts; Ablehnungsgr; Beurteilung; Akten; Umstände; Schiedsordnung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 284 (4A_422/2015) | Art. 378 Abs. 2 und Art. 393 lit. d ZPO; interne Schiedsgerichtsbarkeit; Verzicht auf das Schiedsverfahren; rechtliches Gehör. Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Schiedsgericht das Verfahren abschreibt und über die Verfahrenskosten entscheidet, nachdem eine Partei nach Art. 378 Abs. 2 ZPO auf das Schiedsverfahren verzichtet hat (E. 1.1). Zulässige Rüge gegen einen solchen Entscheid (E. 3.2). Das Schiedsgericht kann im Hinblick auf den Anspruch auf rechtliches Gehör einen entsprechenden Entscheid nicht erlassen, ohne den Parteien vorgängig die Gelegenheit zu geben, ihre Argumente hinsichtlich der Kosten- und Entschädigungsfolgen des gegenstandslos gewordenen Schiedsverfahrens vorzubringen (E. 4). | Arbitral; Procédure; Frais; Partie; Sentence; Tribunal; Arbitrage; Droit; Dépens; L'arbitrage; Parties; Recourantes; être; Arbitrale; Décision; Zivilprozessordnung; Verse; Avance; Consid; Elles; Entendu; Intimées; Recours; Fédéral; Civil; Renonce; D'une; Violation; Comme |
142 III 220 (4A_492/2015) | Art. 649a Abs. 1 ZGB; Art. 354, Art. 358 und Art. 393 lit. b ZPO; Schiedsklausel in einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer Miteigentümergemeinschaft; Zuständigkeitsrüge. Grundsätze der Zuständigkeitsrüge nach Art. 393 lit. b ZPO (E. 3.1); Umfang der gesetzlichen Sukzession nach Art. 649a Abs. 1 ZGB mit Blick auf Schiedsklauseln (E. 3.4.1); Gültigkeit statutarischer Schiedsklauseln (E. 3.4.2 und 3.4.3) und Anwendung im konkreten Fall (E. 3.4.4); objektive Schiedsfähigkeit (E. 3.5). | Schiedsklausel; Miteigentümer; Verwaltung; Verwaltungs; Beschwerde; Urteil; Verwaltungsreglement; Rechtsnachfolger; Schiedsklauseln; Schiedsgericht; Schiedsvereinbarung; Miteigentümergemeinschaft; Parteien; Liegenschaft; Statutarische; Verbindlich; Statuten; Bundesgericht; Nutzungs; Verwaltungsordnung; Erwerb; Aktie; Schiedsrichter; Entscheid; Beschwerdeführer; Zuständigkeit; Aktionär; Aktien; Gültigkeit |