E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 392 StPO vom 2023

Art. 392 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 392

Ausdehnung gutheissender Rechtsmittelentscheide

1 Haben nur einzelne der im gleichen Verfahren beschuldigten oder verurteilten Personen ein Rechtsmittel ergriffen und wird dieses gutgeheissen, so wird der angefochtene Entscheid auch zugunsten jener aufgehoben oder abgeändert, die das Rechtsmittel nicht ergriffen haben, wenn:

a.
die Rechtsmittelinstanz den Sachverhalt anders beurteilt; und
b.
ihre Erwägungen auch für die anderen Beteiligten zutreffen.

2 Die Rechtsmittelinstanz hört vor ihrem Entscheid wenn nötig die beschuldigten oder verurteilten Personen, die kein Rechtsmittel ergriffen haben, die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft an.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 392 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210449Raub etc. und WiderrufSchuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Asservat-Nr; Prot; Verteidigung; Beruf; Vorinstanz; Berufung; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Staatsanwaltschaft; Sinne; Probezeit; DNA-Spur-Wattetupfer; Landes; Geldstrafe; Freiheitsstrafe; Amtlichen; Täter; Gericht; Vorinstanzlich; Landesverweisung; Vollzug; Positiv
ZHSB200386Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Gespräch; Bundesgericht; Über; Berufung; Amtlich; Verteidigung; Amtliche; Urteil; Anklage; Recht; Drogen; Beschuldigte; Gespräche; Mitbeschuldigte; Kokain; Verfahren; Beschuldigten; BetmG; Überwachung; Mitbeschuldigten
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.19 (AG.2020.389)mehrfacher, teilweise versuchter, Betrug und mehrfacher Diebstahl (BGer 6B_998/2020 vom 5. Januar 2021)Berufung; Berufungskläger; Fahren; Privatklägerin; Gewesen; Anklage; Täter; Aussage; Bereit; Gemäss; Werden; Geschädigte; Bereits; Aussagen; Sicher; Erstinstanzliche; Stellt; Gleich; Hauptverhandlung; Gesprochen; Polizei; Türgriff; Rechts; Ergänzende; Garten; Urteil; Konnte; Schaden; Gegeben; Erhalten
BSBES.2019.133 (AG.2020.371)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Verfahren; Staatsanwalt; Beschwerdegegners; Staatsanwaltschaft; Werden; Verfahrens; Beschwerdegegnerschaft; Wohnung; Wohnungen; Sanierung; Verfügung; Genommen; Beschwerdegegnerin; Gemäss; Entscheid; Vermögen; Partei; Kosten; Gericht; Rechtlich; Können; Hätte; Hinaus; Ergeben; Andere; Weitere; Welche
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Martin Ziegler, Stefan KellerBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung II2014
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz