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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 392SCC from 2023

Art. 392 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 392

This Code comes into force on 1 January 1942.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2012.75 (AG.2015.577)versuchte NötigungGericht; Urteil; Anklage; Schuldig; Nötigung; Versuchte; Verfahren; Appellationsgericht; Erstinstanzlich; Tagessätze; Geldstrafe; Waffe; Gerichts; Beschuldigten; Amtliche; Recht; Schuld; Waffen; Waffengesetz; Verfahrens; Urteils; Staat; Versuchten; Gesprochen; Erstinstanzliche; Ausdehnung; Entschädigung; Verteidigung; Amtlichen; Anklagepunkt
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