E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 392 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 392 5. Entrada en vigur da quest Cudesch penal 5. Entrada en vigur da quest Cudesch penal

5. Entrada en vigur da quest Cudesch penal

Quest Cudesch penal entra en vigur il 1. da schaner 1942.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2012.75 (AG.2015.577)versuchte NötigungGericht; Urteil; Anklage; Schuldig; Nötigung; Versuchte; Verfahren; Appellationsgericht; Erstinstanzlich; Tagessätze; Geldstrafe; Waffe; Gerichts; Beschuldigten; Amtliche; Recht; Schuld; Waffen; Waffengesetz; Verfahrens; Urteils; Staat; Versuchten; Gesprochen; Erstinstanzliche; Ausdehnung; Entschädigung; Verteidigung; Amtlichen; Anklagepunkt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz