1 Wer ein Rechtsmittel ergreifen will, für welches dieses Gesetz das schriftliche Verfahren vorschreibt, hat eine Rechtsmittelschrift einzureichen.
2 Ist das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so stellt die Verfahrensleitung den anderen Parteien und der Vorinstanz die Rechtsmittelschrift zur Stellungnahme zu. Kann die Rechtsmittelschrift nicht zugestellt werden oder bleibt eine Stellungnahme aus, so wird das Verfahren gleichwohl weitergeführt.
3 Die Rechtsmittelinstanz ordnet wenn nötig einen zweiten Schriftenwechsel an.
4 Sie fällt ihren Entscheid auf dem Zirkularweg oder in einer nicht öffentlichen Beratung aufgrund der Akten und der zusätzlichen Beweisabnahmen.
5 Sie kann von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei eine Verhandlung anordnen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210080 | Einstellung | Beschwerde; Erfahren; Staatsanwalt; Waltschaft; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Beschwerdeführerin; Einstellung; Verfahrens; Zürich; Situation; Beschwerdegegner; Gericht; Anwendung; Monate; Bundesgericht; Kantons; Einstellungsverfügung; Stellen; Wieder; Gerichts; Beschwerdeverfahren; Stabil; Monaten; Fassung; Sistierung; Beweise; Bundesgerichts |
ZH | UE210019 | Einstellung | Beschwerde; Führe; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Facebook; Staatsanwaltschaft; Weiter; Person; Könne; Geschrieben; Worden; Jemand; Welche; Halten; Profil; Äusserung; Reicht; Facebook-Profile; Gestellt; Einstellung; Hätte; Mensch; Unentgeltliche; Gemäss; Tatsache; Eingabe; Vertrauen; Aussage; Wesentlichen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2019.117 (AG.2021.82) | Verfahrenseinstellung | Schwer; Beschwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Fähig; Schuld; Schuldig; Kosten; Werden; Verfügung; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Schuldfähigkeit; Familie; Staatsanwaltschaft; Liegen; Welche; Partei; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Einstellung; Begutachtung; Stellt; Angefochten; Würde; Verfahrens; Beschwerdeverhandlung; Falsch |
BS | BES.2020.100 (AG.2020.440) | Verlängerung der Beweisantragsfrist; Ausübung Wahlrecht betreffend amtliche Verteidigung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Amtliche; Werden; Verfügung; Verfahrens; Psychiatrisch; Entscheid; Psychiatrische; Möglich; Amtlichen; Beschwerdeführers; Begutachtung; Gericht; Bezüglich; Stellt; Appellationsgericht; Psychische; Erhoben; Ausreichend; Beschwerdeschrift; Verteidiger; Angefochtene; Gemäss; Vorliegen; Notwendig; Einzutreten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 151 (6B_1/2017) | Art. 69, 365 Abs. 1, 390 Abs. 5 und 393 ff. StPO; Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren. Wird in einem Beschwerdeverfahren mündlich verhandelt, sind die Verhandlung und die Entscheideröffnung grundsätzlich öffentlich (E. 2.4). | Verhandlung; Beschwerde; Mündlich; öffentlich; Mündliche; Obergericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Mündlichen; Gericht; Vorinstanz; Prozessordnung; Urteil; Therapeutische; Massnahme; Hinweis; Stationäre; Justizöffentlichkeit; Schriftlich; Öffentlichkeit; Sachen; Bundesgericht; Antrag; Handbuch; Ordnete; |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2022.44 | Beschwerde; Bundes; Meldung; Nichtanhandnahme; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführer; Verfahren; Taten; Bundesstrafgericht; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Seien;; IVm; Recht; Phishing; Konto; Tribunal; Anzeige; Vorliegen; Fraglichen; Bundesgerichtsbarkeit; Rumänien; Bundesstrafgerichts; Aufgr; Bundeskompetenz; Tatverdacht; Bundesanwaltschaft | |
BB.2022.38 | Beschwerde; Bundes; Anzeige; Beschwerdekammer; Gericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Urteil; Bundesstrafgericht; Recht; Gemeinde; Bundesstrafgerichts; Bundesanwaltschaft; Betrug; Verfahrens; Verwaltungsgericht; Rechtsmittel; Bundesgericht; Z/BE; Kanton; Amtsmissbrauch; Verwaltungsgerichts; Urteile; Behörde; Berner; Verfahren; Verfahrensakten; Mitglied; Tribunal |
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich | 2010 |
Donatsch, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafpro- zessordnung, Zürich | 2010 |