E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura civile (CPC)

Art. 39 CPC dal 2022

Art. 39 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 39

Azione in via adesiva nel processo penale

È fatta salva la competenza del giudice penale per il giudizio delle pretese civili fatte valere in via adesiva.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 39 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGRZ.2010.61Entscheid Art. 282 lit. c ZPO (sGS 961.2); § 1896 BGB/D. Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung, insbesondere der Bestellung eines Vertreters, einer prozessunfähigen Partei. Das Begehren in der Hauptsache einer nicht wirksam vertretenen prozessunfähigen Partei ist aussichtslos, weshalb das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abzuweisen ist. Nachdem ein Vertreter bestimmt worden ist (in Deutschland: durch das Betreuungsgericht), kann dieser (im Namen der Partei) ein neuerliches Gesuch um unentgeltliche Prozessführung stellen (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer als Einzelrichter, 6. Dezember 2010, RZ.2010.61). Rekurrentin; Rekurs; November; Landgericht; Vollmacht; Gesuch; Bestellung; Zweifel; Vorinstanz; Unentgeltliche; Deutschland; Prozessführung; Oktober; Zuständig; Kreisgericht; Diesen; Vorliegend; Klägerin; Landgerichts; Insbesondere; Vertreters; Führt; Unentgeltlichen; Gewährung; Früheren; Betreuer; Liegenden; Stellt
SGBZ.2008.16Entscheid Art. 357b Abs. 1 OR (SR 220); Art. 12 Abs. 2 und Art. 75-79 des Landesmantelvertrags (LMV) für das Bauhauptgewerbe. Die von den Vertragsparteien des LMV für dessen Vollzug bestellten und in Vereinsform organisierten lokalen paritätischen Berufskommissionen sind als materiell Berechtigte oder Prozessstandschafter aktivlegitimiert, den gemeinsamen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen des LMV auch gegenüber einem Aussenseiter gerichtlich durchzusetzen. Stellen sie somit anlässlich ihrer Kontrolltätigkeit im Betrieb eines Aussenseiters Verletzungen von allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des LMV fest und auferlegen sie dem Betroffenen deshalb eine Konventionalstrafe sowie die Bezahlung der Kontroll- und Verfahrenskosten, so sind sie berechtigt, diese Forderungen in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 20. Januar 2009, BZ.2008.16). Kläger; Klägerin; Bestimmung; Allgemein; Allgemeinverbindlich; Berufung; Vertrag; Partei; Vertragsparteien; Vollmacht; Prozess; Eigene; Bestimmungen; Vollzug; Klagte; Weiter; Parteien; Beklagte; Ansprüche; Konventionalstrafe; Erklärt; Berufungsantwort; Allgemeinverbindliche; Diesem; Aktivlegitimation; Berufungsantwort; Verfahren; Andere
Dieser Artikel erzielt 33 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Partei; Recht; Schiedsgericht; Arbeitsrechtliche; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schiedsgerichtsbarkeit; Schweiz; Ansprüche; Rechtsprechung; Zwingende; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Forderungen; Arbeitsrechtlicher; Beschwerde; Zuständigkeit; Schiedsvereinbarung; Arbeitsverhältnis; Schiedsverfahren; Anspruch; Hinweis; FRÖHLICH
143 III 28 (4A_222/2016)Art. 136 f., Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; Art. 13 PatG; Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland. Die Eintragung einer Vertreterin im Patentregister begründet weder eine Vertretung der ausländischen Patentinhaberin nach Art. 137 ZPO noch ein Zustellungsdomizil im Sinne von Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; gerichtliche Zustellungen an die eingetragene Vertreterin sind daher unzulässig (E. 2).
Zustellung; Patent; Vertreter; Schweiz; Vertretung; Beschwerde; Zustellungsdomizil; Verwaltungs; Tragene; Verfahren; Beschwerdeführerin; Gericht; Zivil; Patentregister; Gelte; Register; Partei; Zivilprozess; Recht; Verwaltungsbehörden; Ausland; Vertreters; Vertrete; Wohnsitz;Fassung; Verfahren; Schweizer
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz