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Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC)

Art. 39 ONC dal 2021

Art. 39 Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC) drucken

Art. 39 Gallerie

(art. 57 cpv. 1 LCStr)

1 Nelle gallerie è vietato fare retromarcia e invertire il senso di marcia.1

2 Le luci del veicolo devono sempre essere tenute accese.2

3 I conducenti possono fermarsi solo in caso di necessità. Il motore deve essere spento immediatamente.


1 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 24 giu. 2015, in vigore dal 1° gen. 2016 (RU 2015 2451).
2 Nuovo testo giusta il n. I dell’O del 29 nov. 2013, in vigore dal 1° gen. 2014 (RU 2013 4687).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 39 Ordinanza sulle norme della circolazione stradale (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200502Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Massnahme; Drogen; Berufung; Prot; Delikt; Urteil; Betäubungsmittel; Objektiv; Geldstrafe; Recht; Gutachten; Sinne; Vorinstanz; Recht; Kokain; Amphetamin; Delikte; Persönlichkeit; Stationäre; Berücksichtigung; Verschulden; Sozial; Objektive; Anklage; Gramm
ZHUE170001NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Gegner; Beschwerdegegner; Strasse; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Fahrzeug; Beschwerdegegners; Unfall; Aussage; Fahrrad; Aussagen; Parkierte; Rückwärts; Zeuge; Nichtanhandnahme; Zeugen; Recht; Kollision; Limmat; Verkehr; Rückwärtsfahren; -Strasse; Gefahren; Hinaus; Hierzu

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 IV 144Art. 35 SVG und 39 Abs. 1 VRV; Überholen. Wer an einem Fahrzeug vorbeiführt, das wegen der Verkehrslage vorübergehend wartet, überholt im Rechtssinne; dieser Begriff erfordert somit nicht, dass sich beide Fahrzeuge in Bewegung befinden (Präzisierung der Rechtsprechung). Fahrzeug; Verkehr; Überholen; überholt; Fahrzeuge; Nichtigkeitsbeschwerde; Befinden; Rechtssinn; Verkehrslage; Vorübergehend; Wartet; Bewegung; Verletzung; Personenwagen; BUSSY/RUSCONI; Hindernis; Urteil; Begründet; Rechtsprechung; Vorbeifährt; Fügt; Nicht; Erfordert; Anhalten; Hinweisen; Erwägungen; Gegebenheiten; Wonach; Widerspricht
106 IV 48Art. 90 Ziff. 2 SVG. Grobe Verletzung von Verkehrsregeln durch unvorsichtiges Überholen in einem Tunnel. Grobe; Tunnel; Verkehr; Beschwerdeführer; Verkehrsregeln; Verletzung; Gefährdung; Überholen; Fahrlässigkeit; Recht; Sicherheit; Gefahr; Ernstliche; Verhalten; Busse; Strasse; Unfall; Schanfigg; Gefährlichkeit; Grober; Bewusst; Gefängnis; Fahrlässig; Erwägungen; Sichtweite; Schwerwiegend; Verschulden; Rechtsprechung; Täter; Ungenügender
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