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Ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR)

Art. 39 OCR de 2021

Art. 39 Ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) drucken

Art. 39 Tunnels

(art. 57, al. 1, LCR)

1 Dans les tunnels, il est interdit de faire marche arrière ou demi-tour.1

2 Les feux des véhicules seront toujours allumés.2

3 Les conducteurs de véhicules ne s’arrêteront dans un tunnel qu’en cas de nécessité. Le moteur doit être immédiatement arrêté.


1 Nouvelle teneur selon le ch. I de l’O du 24 juin 2015, en vigueur depuis le 1er janv. 2016 (RO 2015 2451).
2 Nouvelle teneur selon le ch. I de l’O du 29 nov. 2013, en vigueur depuis le 1er janv. 2014 (RO 2013 4687).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 39 Ordonnance sur les règles de la circulation routière (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200502Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Massnahme; Drogen; Berufung; Prot; Delikt; Urteil; Betäubungsmittel; Objektiv; Geldstrafe; Recht; Gutachten; Sinne; Vorinstanz; Recht; Kokain; Amphetamin; Delikte; Persönlichkeit; Stationäre; Berücksichtigung; Verschulden; Sozial; Objektive; Anklage; Gramm
ZHUE170001NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Gegner; Beschwerdegegner; Strasse; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Fahrzeug; Beschwerdegegners; Unfall; Aussage; Fahrrad; Aussagen; Parkierte; Rückwärts; Zeuge; Nichtanhandnahme; Zeugen; Recht; Kollision; Limmat; Verkehr; Rückwärtsfahren; -Strasse; Gefahren; Hinaus; Hierzu

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 IV 144Art. 35 SVG und 39 Abs. 1 VRV; Überholen. Wer an einem Fahrzeug vorbeiführt, das wegen der Verkehrslage vorübergehend wartet, überholt im Rechtssinne; dieser Begriff erfordert somit nicht, dass sich beide Fahrzeuge in Bewegung befinden (Präzisierung der Rechtsprechung). Fahrzeug; Verkehr; Überholen; überholt; Fahrzeuge; Nichtigkeitsbeschwerde; Befinden; Rechtssinn; Verkehrslage; Vorübergehend; Wartet; Bewegung; Verletzung; Personenwagen; BUSSY/RUSCONI; Hindernis; Urteil; Begründet; Rechtsprechung; Vorbeifährt; Fügt; Nicht; Erfordert; Anhalten; Hinweisen; Erwägungen; Gegebenheiten; Wonach; Widerspricht
106 IV 48Art. 90 Ziff. 2 SVG. Grobe Verletzung von Verkehrsregeln durch unvorsichtiges Überholen in einem Tunnel. Grobe; Tunnel; Verkehr; Beschwerdeführer; Verkehrsregeln; Verletzung; Gefährdung; Überholen; Fahrlässigkeit; Recht; Sicherheit; Gefahr; Ernstliche; Verhalten; Busse; Strasse; Unfall; Schanfigg; Gefährlichkeit; Grober; Bewusst; Gefängnis; Fahrlässig; Erwägungen; Sichtweite; Schwerwiegend; Verschulden; Rechtsprechung; Täter; Ungenügender
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