E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 39 StGB vom 2023

Art. 39 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 139

1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung weg­nimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu berei­chern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe be­straft.

2. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geld­strafe nicht unter 90 Tagessätzen182 bestraft, wenn er gewerbs­mässig stiehlt.

3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft,183

wenn er den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fort­gesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,

wenn er zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oder

wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.

4. Der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familien­genossen wird nur auf Antrag verfolgt.

182 Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 9 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979). Die Änd. wurde im ganzen zweiten Buch berücksichtigt.

183 Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

Raub >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 39 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF200013Gemeinnützige Arbeit (Nachverfahren)Arbeit; Gemeinnützige; Vollzug; Abteilung; Urteil; Gemeinnützigen; Gericht; Justizvollzug; Vollzugs; Wiedereingliederung; Umwandlung; Gesuchsgegner; Zürich; Kantons; Beschwerde; Obergericht; Kammer; Oberrichter; Gemeinnütziger; Trägliche; Vollzugsdienste; Staatsanwalt; Stunden; Entscheid; Verfahren; Gesuchsteller; Mehrfachen; Bewährungs; Erstinstanzliche; Sinne
ZHSB170504Qualifizierte Widerhandlung gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Schweiz; Kokain; Freiheit; Freiheitsstrafe; Landes; Berufung; Drogen; Landesverweisung; Betäubungsmittel; Urteil; Portugal; Bedingte; Recht; Verteidigung; Amtlich; Vorinstanz; Amtliche; Winterthur; Bedingten; Freundin; Bungsmittelgesetz; Schwere; Betäubungsmittelgesetz; Widerhandlung; Kokaingemisch
Dieser Artikel erzielt 27 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00531Verweigerung der Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung wegen wiederholter Straffälligkeit.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Widerruf; Aufenthalt; Beschwerdeführers; Wiederholt; Aufenthalts; Schweiz; Rechtliche; Sicherheit; Befehl; -Bestrafung; Schulden; Ausländer; Aufenthaltsbewilligung; Bewilligung; Tochter; Geldstrafe; Dezember; Delinquenz; Staatsanwaltschaft; November; Serbische; Recht; März; Rechtfertigen; Übertretung; Tagessätzen; Interessen
BSSB.2018.114 (AG.2019.672)Störung des öffentlichen VerkehrsBerufung; Fahren; Berufungskläger; Verkehr; Verkehrs; öffentlich; Welche; Werden; öffentliche; Sicherheit; öffentlichen; Gefahren; Verfahren; Anklage; Schuldig; Urteil; Person; Stellt; Erhalte; Bedingt; Freiheitsstrafe; Strasse; Arbeite; Arbeit; Weiter; Verteidigung; Gericht; Beschuldigte; Könne; Hätte
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 IV 97 (6B_341/2007)Art. 34, 37, 40 StGB; Wahl der Sanktionsart. Nach der Konzeption des neuen Rechts stellt die Geldstrafe im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität die Hauptsanktion dar. Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit sind gegenüber der Freiheitsstrafe mildere Sanktionen (E. 4).
Regeste b
Art. 34, 41 StGB; Anwendungsbereich und Bemessung der Geldstrafe; Eingriff ins Existenzminimum. Aus dem Umstand, dass der Beurteilte Sozialhilfe bezieht, kann nicht von vornherein geschlossen werden, dass eine Geldstrafe nicht vollzogen und auf eine kurze unbedingte Freiheitsstrafe erkannt werden kann (E. 5).
Regeste c
Art. 37 StGB; gemeinnützige Arbeit. Systematische Darstellung von Anwendungsbereich und Vollzug der gemeinnützigen Arbeit (E. 6).
Regeste d
Art. 42 StGB; bedingter Strafvollzug. Die Verurteilung wegen rechtswidrigen Verweilens im Land erlaubt nicht die Stellung einer schlechten Prognose, wenn dem Beurteilten in der Zwischenzeit eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist und er sich mithin rechtmässig in der Schweiz aufhält (E. 7).
Arbeit; Geldstrafe; Gemeinnützige; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Freiheit; Sanktion; Freiheitsstrafe; Täter; Recht; Bedingte; Gericht; Vorinstanz; Vollzug; Schweiz; Basler; Bedingten; Gemeinnütziger; Sanktionen; Täters; Aufenthalt; Botschaft; Urteil; Kurze; Voraussetzung; Aufenthalts; Arbeitsstrafe; Busse
130 IV 72Art. 29 BV, Art. 397 StGB; Revision, Strafbefehl. In Anbetracht der prozessualen Besonderheiten des Strafbefehls ist ein dagegen gerichtetes Revisionsgesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren, wenn es sich auf Tatsachen stützt, welche der Verurteilte von Anfang an kannte, ohne berechtigten Grund verschwieg und in einem ordentlichen Einspracheverfahren hätte vorbringen können (E. 2). Ordonnance; Qu'il; Révision; Condamnation; Procédure; Droit; Faits; Pénal; Consid; Pénale; Moyen; Opposition; L'ordonnance; Avait; Demande; Preuve; Délai; Condamné; L'accusé; Nouveau; été; Recourant; Ordinaire; D'une; Recours; Canton; Raison; Vaudois; être; Arrêt
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz