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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 39 OR de 2022

Art. 39 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 39

1 Si la ratification est refusée expressément ou tacitement, celui qui a pris la qualité de représentant peut être actionné en réparation du pré­judice résultant de l’invalidité du contrat, à moins qu’il ne prouve que l’autre partie a connu ou dû connaître l’ab­sence de pouvoirs.

2 En cas de faute du représentant, le juge peut, si l’équité l’exige, le condamner à des dommages-intérêts plus considérables.

3 L’action fondée sur l’enrichissement illégitime subsiste dans tous les cas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 39 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP120011ZuständigkeitGericht; Beschwerde; Vertrag; Gerichtsstand; Klagten; Vorinstanz; Beklagten; Vollmachtlose; Gerichtsstandsvereinbarung; Vollmachtlosen; Ansprüche; Contrahendo; Klage; Parteien; Culpa; Bundesgericht; Haftung; Wonach; Wirth; Stellvertretung; Vertrauen; Beschwerdegegner; übereinstimmend; Vertretene; Stellvertreter; Prorogation; Unterzeichnete; Deliktische
VD2018/379-Activité; Assuré; Chômage; Cotisation; L'assuré; Salarié; Décision; Caisse; Recourante; Consid; Position; L'assurée; Salariée; Individuel; Travail; Produit; Employeur; Salaire; Statut; Opposition; D'une; Fiscale; Raison; Compte; Défini; Pendant; Cantonal; L'assurance-chômage; Juillet; Partie
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2011 7878 Anschlussgebühren; Nichtigkeit einer GebührenverfügungDie dem falschen Adressaten eröffnete Anschlussgebührenverfügung istnichtig. Schlussgebühr; Verfügung; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Nichtigkeit; Gebühren; Abwasseranschlussgebühr; Rische; Definitive; Zahlungspflichtig; Person; Provisorische; Nichtig; Zahlungspflicht; Gemeinde; Wohnergemeinde; Kanalisationsanschlussgebühr; Gemeinderat; Zeitpunkt; Anschlussgebühr; Rechnung; Einspracheentscheid; Definitiven; Gebühren; Personen; Abwasseranschlussgebühren; Wirksam; Bauherr; Tionsanschlussgebühren; Anschlussgebühren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 II 201 (2C_737/2018)Art. 117 Abs. 1 DBG; Art. 32 ff. OR; Art. 396 OR; Vertretung eines Steuerpflichtigen im Steuerverfahren; Pflicht des Auftragnehmers, im Rahmen eines Steuerrechtsstreits die Beschwerdefrist zu wahren. Ein Steuerpflichtiger, der auf seiner Steuererklärung schriftlich eine Vertreterin bezeichnet, bestätigt damit, dass eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Der Auftrag berechtigt die Vertreterin dazu, sämtliche Schritte zu unternehmen, um die anvertraute Steuerangelegenheit zu Ende zu führen. In diesem Zusammenhang muss sich die Vertreterin bei ihrem Auftraggeber vergewissern, ob der Wille besteht, ein allfälliges Rechtsmittel einzulegen. Kann die Vertreterin die Zustimmung des Auftraggebers nicht rechtzeitig erlangen und ist Gefahr in Verzug, hat sie die erforderlichen Massregeln zu treffen (E. 5.1). Die Umstände des konkreten Falls lassen den klaren Willen des Steuerpflichtigen erkennen, sich für einen allfälligen Steuerrechtsstreit vor den zuständigen Behörden im Sinne von Art. 140 ff. DBG von seiner Treuhänderin vertreten zu lassen (E. 5.2). Nachdem die Treuhänderin nicht daran gehindert war, rechtzeitig zu handeln, hat sich der Steuerpflichtige deren Versäumnis anrechnen zu lassen (E. 5.3). Fiscal; Fiscale; Tribunal; été; Recours; Fiduciaire; Mandat; Première; Réclamation; Représentant; Contribuable; Instance; Faire; Recourant; Décision; Administratif; Fédéral; Consid; Délai; Arrêt; Canton; Administration; Procédure; Aurait; Mandant; Représentante; D'impôt; Devant; Rapport; était
145 IV 114 (6B_1314/2016)Art. 1 und Art. 47 (in den ab 1. Juli 2004 und ab 1. Januar 2009 geltenden Fassungen) BankG; Unterstellung unter das Bankkundengeheimnis durch eine Tätigkeit für ein ausländisches Bankinstitut, welches einen Teil von Vermögensverwaltungsdienstleistungen einer schweizerischen Bank erbringt? Anwendbare Fassungen von Art. 47 BankG (E. 3.1). Zum Anwendungsbereich des BankG (E. 3.2). Persönlicher Geltungsbereich von Art. 47 Abs. 1 lit. a BankG (E. 3.3): Verhältnis des persönlichen und sachlichen Geltungsbereichs (E. 3.3.2). Prüfung der Eigenschaft eines "Angestellten" (E. 3.3.3) oder "Beauftragten" (E. 3.3.4) im Sinne dieser Strafbestimmung. Da im konkreten Fall weder das eine noch das andere zutrifft, entfällt eine Prüfung des räumlichen Geltungsbereichs (E. 3.4). Für einen Schuldspruch wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) bleibt kein Raum (E. 4). BankG; Julius;Geheim; Geheimnis; Beschwerde; Recht; Beschwerdegegner; Kunden; Daten; Recht; Verletzung; Rechtlich; Bankkunden; Kunde; Vorinstanz; Geschäft; WikiLeaks; Schweizerischen; Kunden; Geltung; Angestellte; Geltungsbereich; Arbeit; Bankgeheimnis; Schweiz; Urteil; Banken; Anklage

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2894/2019Zulassung von GeburtshäusernGeburt; Ratio; Kooperation; Beschwerde; Spital; Beschwerdeführerin; Anforderung; Operationsvertrag; Kooperationsvertrag; Kanton; Geburtshaus; Spitalliste; Anforderungen; Geburtshäuser; Recht; Vorinstanz; Leistungsgruppe; Auflage; Leistungserbringer; Qualität; Leistungsgruppen; Behandlung; Akutsomatik; Liste; Angefochten; Verlegung; Bundesverwaltungsgericht; Kantone; Notfall
A-4779/2019BundespersonalArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Arbeitsverhältnis; Vertrag; Auftrag; Recht; Rekrutierung; Armee; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Vertrags; Arbeitsvertrag; Partei; Medizinische; Urteil; Feststellung; Zeitlich; Beweis; Armeestab; Untersuchung; Hinsicht; Infrastruktur; Parteien; Verfahren; Medizinischen; Militärische

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2020.19Extradition à la France. Décision d'extradition (art. 55 EIMP).
Assistance judiciaire (art. 65 PA).
Consid; Consid; Tradition; Extradition; Droit; un; Arrêt; Pénal; Fédéral; Autorité; France; une; Recourant; État; Autorités; Décision; extradition; Suisse; Personne; être; Récit; Entre; Français; été; Précité; Procédure; CourEDH
BP.2018.13Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verfahren; Anlage; Verfahren; Entschädigung; Verfahrens;Beschwerdegegnerin; Person; Kunde; Höhe; Kunden; Schaden; Beschuldigte; Recht; Rechtlich; Genugtuung; Verfahrens; Vertrag; Mäkler; Anlagen; Verfahrenskosten; Verteidigung; Beschwerdeführers; Auftrag; Geschäft
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