1 Anstalten oder deren Abteilungen, die der stationären Behandlung akuter Krankheiten oder der stationären Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation dienen (Spitäler), sind zugelassen, wenn sie:
2 Die Kantone koordinieren ihre Planung.104
2bis Im Bereich der hochspezialisierten Medizin beschliessen die Kantone gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung. Kommen sie dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nach, so legt der Bundesrat fest, welche Spitäler für welche Leistungen auf den kantonalen Spitallisten aufzuführen sind.105
2ter Der Bundesrat erlässt einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Er hört zuvor die Kantone, die Leistungserbringer und die Versicherer an.106
3 Die Voraussetzungen nach Absatz 1 gelten sinngemäss für Geburtshäuser sowie für Anstalten, Einrichtungen oder ihre Abteilungen, die der Pflege und medizinischen Betreuung sowie der Rehabilitation von Langzeitpatienten und -patientinnen dienen (Pflegeheim).107
102 Eingefügt durch Art. 25 des BG vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier, in Kraft seit 15. April 2017 (AS 2017 2201; BBl 2013 5321). Siehe auch die UeB dieser Änd. am Schluss des Textes.
103 SR 816.1
104 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Dez. 2007 (Spitalfinanzierung), in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 2049; BBl 2004 5551).
105 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Dez. 2007 (Spitalfinanzierung), in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 2049; BBl 2004 5551).
106 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Dez. 2007 (Spitalfinanzierung), in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 2049; BBl 2004 5551).
107 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Dez. 2007 (Spitalfinanzierung), in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 2049; BBl 2004 5551).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2017.176 | Krankenversicherung KVG | Beschwerde; Behandlung; Beschwerdeführerin; Stationäre; Spital; Massnahme; Wahnhafte; Stationären; Therapie; Medizinisch; Medizinische; Krankheit; Pflege; Wahnhaften; Störung; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Psychiatrische; Krank; Akutspital; Ambulant; Therapeutische; Massnahmen; Person; Gericht; Medizinischen; Kamen |
SH | Nr. 63/2018/43 | Ergänzungsleistungen zur AHV; Abstufung der Beträge für die anrechenbaren persönlichen Auslagen nach individuellem Pflegebedarf - Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 BV; Art. 38 Abs. 2 KV; Art. 10 Abs. 2 lit. b ELG; Art. 3 Abs. 2 ELG/SH; § 2 ELV/SH. Akzessorische Normenkontrolle (E. 3.2). Die verordnungsmässig vorgesehene Abstufung des Betrags für die anrechen-baren persönlichen Auslagen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit ist gesetzes-konform (E. 3.3.1-3.3.5) und hält vor dem Gleichheitsgebot stand (E. 4.3.1). Offengelassen, ob die Abstufung des Betrags für die anrechenbaren persönlichen Auslagen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit eine unzulässige Diskriminierung darstellt (E. 4.3.2). | Pflege; Auslagen; Persönlichen; Anrechenbaren; Abstufung; Ergänzungsleistungen; Person; Betrag; Kanton; Regierungsrat; Pflegebedürftigkeit; Personen; Stufe; Beschwerde; Spital; ELG/SH; ELV/SH; Diskriminierung; Recht; Pflegebedarf; Beträge; Beschwerdeführerin; Heims; Pflegeheim; Höhe; Schaffhausen; Sozial; Betrags; Spitals; Verordnung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2016/52 | Entscheid Art. 1a Abs. 2 der st. gallischen Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale, Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG, Art. 61 lit. g ATSG. Die im st. gallischen Verordnungsrecht vorgenommene Beschränkung der Tagespauschale bei Kindern in Kinderheimen ist aufgrund der innerkantonalen Finanzierung der Kinderheime nur auf im Kanton St. Gallen liegende Heime anwendbar und wird bundesrechtswidrig sowie verfassungswidrig, sobald ein EL-Bezüger in einem ausserkantonalen Kinderheim lebt und aufgrund der zu niedrigen Tagespauschale in eine Sozialhilfeabhängigkeit gerät. Um die somit in Bezug auf Kinder in ausserkantonalen vorhandene Lücke in der st. gallischen Verordnungsgebung zu füllen und auf den individuellen Bedarf des einzelnen EL-Bezügers ausreichend eingehen zu können, ist es daher unumgänglich, die massgeblichen Ansätze betreffend die Maximalbeträge der Tagespauschalen des Kantons, in dem sich das vom EL-Bezüger bewohnte Heim befindet, als eigenes kantonales Ausnahmerecht zu übernehmen. Nur so kann nämlich gewährleistet werden, dass genau so viele Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden, wie für die vollständige Deckung der durch den Heimaufenthalt unvermeidbar für die versicherte Person anfallenden Kosten nötig sind.Stehen sich in einem streitigen Verfahren vor dem Versicherungsgericht zwei Behörden gegenüber, hat die obsiegende Behörde einen Anspruch auf eine Parteientschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2018, EL 2016/52). Beim Bundesgericht angefochten. | Kanton; Beschwerde; Kinder; Recht; Sozialhilfe; Partei; Pauschal; Pauschale; Ergänzungsleistung; Tagestaxe; Tagespauschale; Gallen; Ergänzungsleistungen; Gallische; Recht; Anspruch; Parteien; Sozialhilfeabhängigkeit; Parteientschädigung; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Person; Tagespauschalen; Mutter; Thurgau; Tagespauschalenverordnung; Obsiegen |
SG | EL 2017/17 | Entscheid Art. 17 Abs. 2 ATSG. Revision der Ergänzungsleistungen. Sogenannte Kalenderjahr-Praxis. Eine jährliche Ergänzungsleistung kann wie jede andere Dauerleistung einer Sozialversicherung jederzeit mittels einer Revision angepasst werden, sofern sich der massgebende Sachverhalt massgebend verändert hat. Die künstliche Befristung der Rechtsbeständigkeit einer EL-Verfügung auf ein Kalenderjahr ist folglich unnötig. Die entsprechende Praxis findet auch keine ausreichende Grundlage im Gesetz (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Mai 2018, EL 2017/17). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_480/2018. | Beschwerde; Ergänzungsleistung; Verfügung; Recht; EL-act; Franken; Einsprache; Einspracheentscheid; Kalenderjahr; Kinder; Anspruch; Pflegefamilie; Kantonal; Beschwerdeführerin; Kantonale; Vater; Tagestaxe; Bundesgericht; Angefochtenen; Beschwerdegegnerin; EL-Durchführungsstelle; Vaters; Halten; Entscheid; Auffassung; Bundesgerichtes; Gallen; Verfügungen; Praxis; EL-Verfügung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 V 70 (9C_764/2020) | Regeste Art. 49 Abs. 1, Art. 49a, Art. 41 Abs. 1 bis KVG ; Abs. 1 und 4 der Übergangsbestimmungen zur Änderung des KVG vom 21. Dezember 2007 (Spitalfinanzierung); Finanzierung stationärer Spitalbehandlung bei Übergangsfällen mit Eintritt 2011 und Austritt 2012; Kantonsanteil. Die Anwendung der allgemeinen intertemporalrechtlichen Grundsätze ergibt, dass vor dem 1. Januar 2012 in einem Zürcher Privatspital erbrachte Leistungen keinen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag begründen. Ein solcher besteht hingegen, soweit Leistungen nach diesem Zeitpunkt erbracht wurden (E. 5.2 und 5.3). | Kanton; Spital; Kantons; Behandlung; Übergangsfälle; Recht; Beschwerde; Vertrag; Spitalliste; Anspruch; Privat; Finanzierung; Krankenversicherung; Kantonsanteil; Swiss; Stationäre; Spitalfinanzierung; Spitäler; SwissDRG; Patient; Regel; Beschwerdegegnerin; Parteien; Leistungsauftrag; Grund; Stationären; Private; Staatsbeitragsvereinbarung; Leistungen |
147 V 312 (9C_215/2020) | Regeste Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG ; Art. 13 Abs. 1 der st. gallischen Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen; Art. 8 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 BV ; Krankheits- und Behinderungskosten. Eine kantonale Ausführungsbestimmung zu den im Rahmen der Ergänzungsleistung zu tragenden Krankheits- und Behinderungskosten, die wie die vormalige Regelung in der ELKV keine Übernahme von Kosten für die Betreuung eines gesunden Kindes in einer Tagesstruktur vorsieht, ist gesetzeskonform (E. 6.2). | Ergänzung; Beschwerde; Ergänzungsleistung; Behinderung; Ergänzungsleistungen; Kanton; Behinderungskosten; Krankheits; Beschwerdeführerin; Pflege; Entscheid; Recht; Kindes; Vergütung; Betreuung; Gallen; Sozialversicherung; Urteil; Über; Gesetzgeber; Verordnung; Vergütet; Kantons; Bundesgesetz; Regel; Kindern; Kinderkrippe; Ausgaben; Kindern; Sozialhilfe |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-1313/2019 | Zulassung von Spitälern (HSM) | Beschwerde; Leistung; Deführerin; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; -act; Bereich; Spital; Vorinstanz; Fallzahl; Oesophagus; Fallzahlen; Beschluss; Bundes; Oesophagusresektion; B-act; Mindestfallzahl; Bringe; Mindestfallzahlen; Forschung; Berücksichtig; Wirtschaftlichkeit; Leistungsauftrag; Hochspezialisiert; Hochspezialisierte; Recht; Verfahren; Qualität; Leistungserbringer |
C-1306/2019 | Zulassung von Spitälern (HSM) | Beschwerde; Leistung; Schwerdeführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; -act; Spital; Vorinstanz; Fallzahl; Bereich; Fallzahlen; Beschluss; Bundes; B-act; Resektion; Bringe; Mindestfallzahl; Pankreasresektion; Leistungsauftrag; Forschung; Wirtschaftlichkeit; Berücksichtig; Mindestfallzahlen; Recht; Qualität; Hochspezialisierte; Tungserbringer; Kriterium; Leistungserbringer; Lehre |