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Loi sur les cartels (LCart)

Art. 39 LCart de 2022

Art. 39 Loi sur les cartels (LCart) drucken

Art. 39

Principe

La loi fédérale du 20 décembre 1968 sur la procédure administrative32 est applicable aux procédures, dans la mesure où il n’y est pas dérogé dans les dispositions qui sui­vent.

32 RS 172.021


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 II 194 (2C_63/2016)Art. 5 Abs. 1-4, Art. 39, Art. 49a KG; Art. 33 Abs. 1 VwVG; Art. 7 EMRK; Art. 2-6 SVKG; Art. 11 Abs. 3 lit. a und b VKU; grundsätzlich erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung von Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG; Abreden, die in Art. 5 Abs. 3 und 4 KG aufgeführt sind und nach Art. 5 Abs. 1 KG unzulässig sind, unterliegen der Sanktionierung nach Art. 49a KG (Bestätigung von BGE 143 II 297); Kriterien und Bemessung der Sanktionierung. Zulässigkeit einer den Wettbewerb erheblich beeinträchtigenden Abrede: Bestätigung von BGE 143 II 297 (E. 4.3); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 4.4 und 4.5). Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KG und Subsumtion: Bestätigung von BGE 143 II 297 (E. 5.3); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 5.4). Rechtsfolge von Art. 49a Abs. 1 KG (Sanktionierung): Kriterien für die Sanktionsbemessung und für die Ermittlung des Basisbetrags (E. 6.2). Prüfung der Kriterien für die Ermittlung des Basisbetrags im konkreten Fall (relevanter Markt: E. 6.3; Schwere und Art des Verstosses: E. 6.4). Abrede; Wettbewerb; Wettbewerbs; Beschwerde; Abreden; Erheblich; Beschwerdeführerin; Sanktion; Unzulässig; Markt; Schweiz; Vorinstanz; Schwere; Verstoss; Erhebliche; Auswirkung; Relevant; Wirksame; Schädlich; Basisbetrag; Verstosses; Fahrzeuge; Märkte; Wirksamen; Unzulässige; Auswirkungen; Schädliche; Beeinträchtigung; Export; Auffassung
139 II 328 (2C_1054/2012)Art. 6 und 48 VwVG; Art. 43 KG; Parteistellung und Beschwerdebefugnis der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren nach Art. 27 ff. KG. Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Konkurrentenbeschwerde (E. 3.3). Die Kartellgesetzgebung als Ordnung zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs versetzt die Konkurrenten in eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zueinander (E. 3.5). Berücksichtigung der Besonderheiten des Kartellverwaltungsverfahrens und namentlich der in Art. 43 KG angelegten Unterscheidung zwischen beteiligungsberechtigten Dritten mit und ohne Parteistellung (E. 4). Parteistellung (Art. 6 VwVG) und Beschwerdebefugnis (Art. 48 VwVG) der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren setzen voraus, dass diese einen deutlich spürbaren wirtschaftlichen Nachteil erleiden (E. 4.5). Anwendung im konkreten Fall (E. 5). Beschwerde; Wettbewerb; Konkurrent; Konkurrenten; Wettbewerbs; Beschwerdeführerin; Beschwerdebefugnis; Beschwerdeführerinnen; Kartellgesetz; Verfahren; Vorinstanz; Parteistellung; Recht; Rechtlich; Wirtschaftliche; Untersuchung; Interesse; Nachteil; Urteil; Verwaltungsverfahren; Wirtschaftlichen; Klausel; Wettbewerbsbeschränkung; Untersuchungsverfahren; Deutlich; Wirksame; Spürbare; Beziehung; Hallenstadion; Ticketcorner

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3332/2012Kartelle Beschwerde; Deführerin; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Markt; Wettbewerb; Schweiz; Wettbewerbs; Recht; Preis; Verfügung; Heblich; Angefochten; Angefochtene; Sanktion; Erfahre; Kartell; Abrede; Untersuchung; Bundesverwaltungsgericht; Angefochtenen; Händler; Zeuge; Erheblich; Relevante
B-8404/2010KartelleBeschwerde; Führerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Preis; Preise; Preiserhöhung; Vorinstanz; Wettbewerb; Siegenia; Preiserhöhungen; Markt; Wettbewerbs; Verfügung; Verhalten; Unternehmen; Untersuchung; Fenster; Schweiz; Hersteller; Beweis; Zeige; Recht; Untersuchungsadressaten; Kunden; Winkhaus; Verhalten; Selbstanzeige; Produkte
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