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Legge federale sulla protezione dei dati (LPD)

Art. 39 LPD dal 2019

Art. 39 Legge federale sulla protezione dei dati (LPD) drucken

Art. 39

1 La presente legge sottostà al referendum facoltativo.

2 Il Consiglio federale ne determina l’entrata in vigore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2019 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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