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Federal Act on Data Protection (FADP)

Art. 39FADP from 2019

Art. 39 Federal Act on Data Protection (FADP) drucken

Art. 39

1 This Act is subject to an optional referendum.

2 The Federal Council determines the date on which this Act comes into force.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2019 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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