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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 39 ATSG vom 2021

Art. 39 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 39 Einhaltung der Fristen

1 Schriftliche Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist dem Versicherungsträger eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden.

2 Gelangt die Partei rechtzeitig an einen unzuständigen Versicherungsträger, so gilt die Frist als gewahrt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 39 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ160098Gemeinsame elterliche SorgeBeschwerde; Recht; Beschwerdeführeri; Beschwerdeführerin; Bezirksrat; Rechtsmittel; Frist; Zuständige; Entscheid; BR-act; Behörde; Beschlüsse; Beschluss; Unzuständige; Partei; Unentgeltliche; Zürich; Einreichung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Kammer; Akten; Beschwerdeverfahren; Parteien; Rechtspflege; Bundesgericht; Urteil; Gericht
SGUV 2018/65Entscheid Art. 6 UVG: Degenerativ bedingter Anulus fibrosus-Riss. Ausrichtung von Taggeldern infolge vorübergehender Verschlimmerung. Einstellung der Taggeldleistungen knapp fünf Monate nach dem Unfall (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Februar 2020, UV 2018/65). Beschwerde; Unfall; Suva-act; Anulus; Fibrosus; AaO; Medizinische; Beschwerdeführer; Degenerativ; Versicherte; Beweis; Bandscheibe; Degenerative; Traumatisch; Beschwerden; Bedingt; Kausal; Untersuchung; Beurteilung; Dezember; Gesundheitsschaden; Urteil; Schmerz; Fibrosus-Riss; Beschwerdegegnerin; Hinweis; Januar; Medizinischen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2018/65Entscheid Art. 6 UVG: Degenerativ bedingter Anulus fibrosus-Riss. Ausrichtung von Taggeldern infolge vorübergehender Verschlimmerung. Einstellung der Taggeldleistungen knapp fünf Monate nach dem Unfall (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Februar 2020, UV 2018/65). Beschwerde; Unfall; Suva-act; Anulus; Fibrosus; Recht; Beschwerdeführer; Medizinische; Degenerativ; Prof; Beweis; Traumatisch; Bandscheibe; Degenerative; Beschwerden; Untersuchung; Kausal; Beurteilung; Gesundheitsschaden; Schmerz; Fibrosus-Riss; Urteil; Beschwerdegegnerin; Hinweis; Medizinischen; Hinweise; Strukturelle; Unfallbedingt; Verschlimmerung
SGUV 2017/97EntscheidBeschwerdeführerin zu tragen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Beschwerde; Suva-act; Beschwerdeführerin; Unfall; Handgelenksbeschwerden; Über; Beschwerdegegnerin; Recht; Überlastung; Untersuchung; Beweis; Beurteilung; Wäre; Handgelenke; ärztlich; Wahrscheinlich; Stockentlastung; Status; ärztliche; Akten; Partei;Frist; Lesbar; Epicondylitis; Strukturelle; Versicherungsgericht; Poststempel; Einsprache; Originalkuvert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 259 (6B_315/2019)Art. 81 Abs. 1 lit. d und Art. 91 Abs. 2 StPO; Rechtsmittelbelehrung bei Zustellungen ins Ausland. Ist der Zustellungsempfänger im Ausland wohnhaft, muss die Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich einen Hinweis enthalten, dass die Rechtsmitteleingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Post übergeben werden muss oder fristwahrend auch bei einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland eingereicht werden kann (E. 1). Recht; Beschwerde; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung; Ausland; Frist; Ergebe; Enthalten; Schweiz; übergeben; Zustellung; Schweizer; Urteil; Beschwerdeführer; Verfügung; Diplomatischen; Entscheid; Hinweis; Schweizerischen; Regel; Konsularischen; Vertretung; Schweizerischen; Bundesgericht; -tägige; Hingewiesen; Rechtsprechung
145 V 90 (8C_239/2018)Art. 17 Abs. 1 AVIG; Art. 26 Abs. 2 AVIV; Art. 39 Abs. 1 ATSG; Einreichung des Nachweises der Arbeitsbemühungen mittels elektronischer Post; Einhaltung der Frist. Die Übermittlung der Liste der Arbeitsbemühungen an die Behörde mittels elektronischer Post ist zulässig. In einem solchen Fall hat der Versicherte zu beweisen, dass die Liste spätestens am letzten Tag der Frist in den Machtbereich der Behörde gelangt ist (E. 2-6). Preuve; Délai; électronique; Recherches; D'emploi; Remis; Consid; Envoi; Avait; Partie; Canton; Droit; Chômage; L'autorité; être; Opposition; Remise; Porte; L'intimé; Réception; D'août; Social; Cantonal; Preuves; L'ORP; Arrêt; Dernier; Relative; Informatique; N'est

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-803/2019RentenanspruchIV-act; Beschwerde; Beschwerdeführer; Medizinische; Fähigkeit; Recht; Verfügung; BVGer; Arbeit; Bericht; Gesundheit; BVGer-act; Medizinischen; Vorinstanz; Beurteilung; Beschwerdeführers; Unterlagen; Akten; RAD-Arzt; Übersetzung]; Stellung; Lungnahme; Mazedonien; Facharzt; Arbeitsunfähigkeit; [deutsche; Angefochtene; IVSTA; Stellungnahme; Urteil
C-496/2020RenteBeschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Beitragsdauer; Renten; Beiträge; Vorinstanz; Alter; Einsprache; Verfügung; Recht; B-act; Altersrente; Konto; Partei; Beitragsjahr; Einkommen; Einspracheentscheid; Bundesverwaltungsgericht; Mindestbeitrag; Individuelle; Entrichtet; Gesuch; Arbeitgeber; Parteien; Verfahren; Akten; Beitragszeit; Bruchteil; Bezahlt
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