Codice civile svizzero (CCS)
Art. 389 CCS dal 2023
Art. 389
1 L’autorità di protezione degli adulti ordina una misura se:
- 1.
- il sostegno fornito dalla famiglia, da altre persone vicine alla persona bisognosa di aiuto o da servizi privati o pubblici è o appare a priori insufficiente;
- 2.
- la persona bisognosa di aiuto è incapace di discernimento, non aveva adottato misure precauzionali personali, o non ne aveva adottate di sufficienti, e le misure applicabili per legge sono insufficienti.
2 Ogni misura ufficiale deve essere necessaria e idonea.
A. Condizioni >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 389 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ230012 | Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Entscheid; Angelegenheiten; KESB-; Bezirk; KESB-act; Hilfe; BR-act; Dielsdorf; Beistand; Chezustand; Erledige; Vermögens; Sorgen; Schwächezustand; Unterstützung; Spital; Klinik; Alkohol; Gesundheitlich; Finanziell; Zustand; Vertretungsbeistandschaft; Person; Bezirksrat; Aufgr; Wohnung |
ZH | PQ220076 | Diagnostische Abklärung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Kinder; Familie; Familien; Beiständin; Entscheid; Schule; Intensivabklärung; Abklärung; Unterstützung; Vater; Situation; Begleite; Unentgeltlich; Vorinstanz; Unentgeltliche; Familienbegleiterin; Diagnostische; Kindsvater; Kindern; Anordnung; Sachverhalt; Eltern; Kindes; Aufgr; Beschwerden; Pflege; Familienbegleitung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.258 | Beistandschaft | Beschwerde; Beistand; Beschwerdeführerin; Beistandschaft; Olten; Partner; Entscheid; Olten-Gösgen; Klinik; Aufhebung; Wohnbegleiterin; Psychische; Verwaltungsgericht; Person; Mutter; Aufgabe; Unterstütze; Schulden; Psychischen; Angelegenheiten; Unterstützen; Zeitpunkt; Schwächezustand; Administrativen; Zivilgesetzbuch; Monatlich; Antrag; Beistandes |
SO | VWBES.2018.429 | erwachsenenschutzrechtliche Massnahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gutachten; Beschwerdeführers; Dorneck; Dorneck-Thierstein; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Verwaltung; Verfahren; Beistand; Akten; Gutachter; Untersuchung; Verwaltungsgericht; Dement; Recht; Entscheid; Dementielle; Person; Bereich; Kinder; Mittelschwer; Vermögens; Vertretungsbeistandschaft; Diagnose; Sorge; Handlungsfähigkeit; Syndrom; Verfahrens |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 49 (5A_702/2013) | Art. 389, 391 Abs. 1, Art. 392 Ziff. 1, Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 ZGB; Maximen der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit im Erwachsenenschutzrecht. Bedeutung von und Zusammenhang zwischen Subsidiarität und Verhältnismässigkeit (Art. 389 ZGB) im Hinblick auf die Anordnung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes "entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Person" (Art. 391 Abs. 1 ZGB). Im konkreten Fall erscheint die Vertretungsbeistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 ZGB nicht angebracht, da eine mildere Massnahme nach Art. 392 Ziff. 1 ZGB möglich ist (E. 4.3). | Person; Beschwerde; Massnahme; Beistand; Beschwerdeführer; Urteil; Beistandschaft; Unterstützung; Angelegenheiten; Massnahmen; Vertretung; Behördliche; Erwachsenenschutzbehörde; Subsidiarität; Obergericht; Vertretungsbeistand; Hilfe; Hilfsbedürftigen; Lebensgemeinschaft; Vorsorge; Vertretungsbeistandschaft; Personen; Finanziellen; Recht; Tragen; Angeordnet; Vertreten; Urteilsunfähigkeit; Ordnete |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
BERNHARD SCHNYDER, ERWIN MURER | Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht | 1984 |