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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 388 CPS dal 2022

Art. 388 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 388

1 Le sentenze pronunciate in applicazione del diritto anteriore sono eseguite secondo tale diritto. Sono salve le eccezioni previste dai capoversi 2 e 3.

2 Se il nuovo diritto non commina una pena per il fatto per il quale è stata pronunciata la condanna secondo il diritto anteriore, la pena o misura inflitta non è più eseguita.

3 Le disposizioni del nuovo diritto concernenti l’esecuzione di pene e misure nonché i diritti e doveri del detenuto sono applicabili anche a chi è stato condannato secondo il diritto anteriore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 388 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF150001Verwahrungsüberprüfung Beschwerde; Beschwerdeführerin; Stellung; Verwahrung; Obergericht; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Kantons; Stellungnahme; Recht; Kammer; Oberstaatsanwalt; Gericht; Oberstaatsanwaltschaft; Ergänzung; Verfahren; Frist; Entscheid; Beschluss; Gutachten; Anhö; Obergutachten; Obergerichts; Eingabe; Anhörung; Zungsgutachten; Bundesgericht; Ergänzungsgutachten
ZHSU080041Interaktive TV-Gewinnspiele als Verstoss gegen das LotteriegesetzRecht; Appellat; Recht; Appellaten; Berufung; Statthalter; Statthalteramt; Sendung; Zuschauer; Swiss; Verfahren; Rechtlich; Verfügung; Urteil; Teilnahme; Vorinstanz; Gewinn; Verfahren; Internet; Gericht; Ersatz; Bundesgericht; Busse; Wisscom; Sendungen; Lotterie; Solutions
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2018.00737Strafvollzug mit Electronic Monitoring.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Unentgeltliche; Vollzug; Recht; Gesuch; Vollzug; Verfahren; Vollzugs; Mittellos; Vorinstanz; Electronic; Mittellosigkeit; Justiz; Unentgeltlichen; Monitoring; Kommentar; Verfahren; Ergebe; Akten; Januar; Freiheitsstrafe; Rekurs; Verwaltungsgericht; Oktober; Partei; Beschwerdegegner; Urteil; Vollzugs
ZHVB.2009.00436Zuständigkeit zur Überprüfung der bedingten Entlassung eines altrechtlich verwahrten Täters aus dem Justizvollzug.Beschwerde; Recht; Verwahrung; Beschwerdeführer; Vollzug; Justiz; Recht; Zuständig; Entlassung; Bedingte; Massnahme; Justizvollzug; Freiheitsstrafe; Gelte; Obergericht; Sonderdienst; Beurteilung; Prüfung; Verwaltungsgericht; Zuständigkeit; Bedingten; Angeordnet; Rechtsverzögerung; Massnahmen; Entscheid; Gericht; Beschwerdeführers; Kompetenz; Rechts; Geltende
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 55Widerruf einer bedingten Entlassung. Der Widerruf einer als ursprünglich fehlerhaft erkannten Verfügung betreffend bedingte Entlassung hat sich jedenfalls an den zeitlichen Grenzen von Art. 89 Abs. 4 StGB zu orientieren (E. 3). Widerruf; Bedingte; Entlassung; Vollzug; Verfügung; Beschwerde; Bedingten; Recht; Probezeit; Entscheid; Urteil; Kantons; Freiheit; Rückversetzung; Zeitraum; Recht; Zeitlich; Vollzugs; Fehlerhaft; Vorinstanz; Justizvollzug; Entlassene; Verurteilt; Freiheitsstrafe; Zeitraums; Bundesgericht; Zeitliche; Taten; Beschwerdeführer
135 IV 146 (6B_765/2008)Art. 87, Art. 388 Abs. 1 und 3, Art. 89 Abs. 6 StGB in Verbindung mit Art. 49 Abs. 1 StGB; Übergangsrecht, Gesamtstrafenbildung im Rückversetzungsverfahren, Vollzug der Gesamtstrafe. Die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts rechtskräftig gewordene Verfügung der Verwaltungsbehörde betreffend die Probezeit bei einer bedingten Entlassung bleibt auch in Bezug auf die verhängte Dauer bestehen. Es erfolgt keine Anpassung an das neue Recht (E. 1). Voraussetzungen und Methodik der Gesamtstrafenbildung im Rückversetzungsverfahren nach Art. 89 Abs. 6 StGB (E. 2.4). Die Gesamtstrafe kann weder bedingt noch teilbedingt ausgesprochen werden (E. 2.4.2). Gesamtstrafe; Probezeit; Freiheitsstrafe; Vollzug; Recht; Bilde; Urteil; Bedingten; Beschwerde; Ausgefällt; Rückversetzung; Vollzug; Vorstrafe; Bildet; Ausgefällte; Vollziehbar; Vorinstanz; Gericht; Täter; Taten; Kantons; Rests; Taten; Beschwerdeführer; Teilbedingt; Reststrafe; Rückversetzungsverfahren; Entlassung; Vorstrafenrest; Rests

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.9Gesuch um Umwandlung einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe (Art. 10 VStrR)Gesuch; Bundes; Gesuchsgegner; Busse; Urteil; Ersatzfreiheitsstrafe; Umwandlung; Bedingte; Bedingten; Vollzug; Kammer; Gericht; Recht; Recht; Verbindungsbusse; Bundesstrafgericht; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Höhe; Beschwerde; Verfahrens; Verurteilte; Fassung; AVStrR; Freiheitsstrafe; Bezahlen; Eidgenössische
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