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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 385CrimPC from 2021

Art. 385 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 385

Statement of the grounds and form

1 If this Code requires that the appellate remedy be accompanied by a statement of the grounds, the person or the authority seeking the appellate remedy must indicate precisely:

a.
which points of the decision are contested;
b.
what grounds there are for reaching a different decision;
c.
what evidence they wish to adduce in support of the appellate remedy.

2 If the submission fails to satisfy these requirements, the appellate authority shall return the same and fix a short additional period within which it may be amended. If the submission still fails to satisfy the requirements after this additional period, the appellate authority shall not consider the appellate remedy.

3 The incorrect designation of an appellate remedy does not adversely affect its validity.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 385 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210293EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Statthalteramt; Polizei; Recht; Lampe; Licht; Bundesgericht; Verfahren; Übertretung; Einstellung; Rechtsmittel; Polizeiverordnung; Bundesgerichts; Liegenschaft; Bewegungsmelder; Gemeinde; Prozesskaution; Eingabe; Scheinwerfer; Installation; Lampen; Meilen; Busse; Bezirk; Küsnacht; Verfügung; Kantons
ZHUE220008EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Einstellung; Aktie; Aktien; Einstellungsverfügung; Verfahren; Akten; Verfahrens; Person; Betrug; Investition; Entscheid; Produkt; Kollektoren; Eingabe; Täuschung; Rechtlich; Betrugs; Aktienkaufvertrag; Wäre; Kantons; Unternehmen; Werden; Punkt; Eingaben; Erhob
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.76 (AG.2021.517)NichtanhandnahmeBeschwerde; Werden; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Begründung; Angefochten; Appellationsgericht; Welche; August; Entscheid; Basel-Stadt; Angefochtenen; Nichtanhandnahme; Innert; Beschwerdebegründung; Verfahrens; Eingabe; Gemäss; Kinder; Einzelgericht; Einzureichen; Werden; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdeführers; Verzichtet; Barbara; Eingetreten; Kindern
BSBES.2021.86 (AG.2021.444)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Strafbefehl; Werden; Staatsanwaltschaft; Januar; Einzelgericht; Entscheid; Gemäss; Zustellung; Strafsachen; Strafbefehle; Worden; Zugestellt; Eingeschriebene; Basel-Stadt; Schreiben; Erhoben; Verfahren; Übertretungsanzeige; Verfügungen; Erhalten; Nichteintreten; Zahlungserinnerung; Postsendung; Wurden; Werden; Eingegangen; Innert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 40 (6B_654/2016)Art. 384 lit. a und Art. 396 Abs. 1 StPO; Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil. Die Frist für die Beschwerde gegen ein Urteil beginnt mit der Eröffnung des schriftlich begründeten Entscheids (E. 3.2-3.4).
Regeste b
Art. 82 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 StPO, Art. 105 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 StPO; Gesuch um nachträgliche Urteilsbegründung. Der amtliche Verteidiger und der unentgeltliche Rechtsbeistand der Privatklägerschaft können in eigenem Namen innert zehn Tagen nach Zustellung des Dispositivs eine Urteilsbegründung betreffend die Kosten für die amtliche Verteidigung respektive unentgeltliche Verbeiständung verlangen (E. 3.6).
Urteil; Beschwerde; Entscheid; Berufung; Begründet; Schriftlich; Rechtsmittel; Urteils; Begründete; Unentgeltliche; Amtlich; Amtliche; Frist; Begründeten; Dispositiv; Entscheids; Eröffnung; Verfahren; Entschädigung; Zustellung; Partei; Beginnt; Rechtsbeistand; Erstinstanzliche; Begründung; Mündlich; Prozessordnung; Rechtsmittelfrist; Respektive; Aufl
142 IV 299 (6B_1154/2015)Art. 29 BV, Art. 3 Abs. 2 lit. a und b, Art. 353 Abs. 1 lit. i und Art. 354 Abs. 1 StPO; Einsprache gegen den Strafbefehl, Schriftlichkeitserfordernis, Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit, Verbot des überspitzten Formalismus. Die Einsprache gegen den Strafbefehl muss gemäss Art. 354 Abs. 1 StPO schriftlich erfolgen. Ein Telefax erfüllt dieses Formerfordernis nicht (E. 1.1). Anforderungen an den Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit nach Art. 353 Abs. 1 lit. i StPO (E. 1.2). Existiert ein sachlicher Grund für das Formerfordernis, verstösst dessen strikte Anwendung nicht gegen das Verbot des überspitzten Formalismus. Gegenüber fachkundigen Personen, insbesondere Rechtsanwälten, kommt eine Nachfristansetzung regelmässig nur bei Versehen oder unverschuldetem Hindernis in Frage. Ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben. Abgrenzung zu BGE 142 I 10 (E. 1.3). Einsprache; Beschwerde; Befehl; Hinweis; Schriftlichkeit; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Formalismus; Rechtsmittel; überspitzten; Verbot; Rechtsprechung; Nachfrist; Hinweise; Luzern; Urteil; Telefax; Eingabe; Gerecht; Schweiz; Hinweisen; Schriftlichkeitserfordernis; Bundesgericht; Gültig; Anwaltlich; Beschluss;

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt
CA.2022.4Beschwerde; Bundes; Nichtanhandnahme; Entscheid; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführer; Eingabe; Bundesstrafgerichts; Rechtsmittel; Person; Staatsanwältin; Bundesanwaltschaft; Personen; Entnehmen; Punkte; Angefochtenen; Tribunal; Penal; Gerichtsgebühr; Umstände; Ausführungen; Baren; Gallen; Untersuchungsamt; Hinreichende; Begangen; Beanstandet; Entscheids; Taten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ziegler, KellerBasler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
MartinZiegler, Stefan KellerBasler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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