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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 385 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 385

1 Sche questa lescha pretenda ch’il med legal vegnia motivà, sto la persuna u l’autoritad che prenda il med legal inditgar exactamain:

a.
tge aspect da la decisiun ch’ella contesta;
b.
tge motivs che dumondan in’autra decisiun;
c.
a tge meds da cumprova ch’ella sa referescha.

2 Sche l’inoltraziun n’ademplescha betg questas pretensiuns, la refusescha l’instanza da recurs per mauns da l’autur per la curreger entaifer in curt termin supplementar. Sche l’inoltraziun n’ademplescha er suenter il termin supplementar betg las pretensiuns, n’entra l’instanza da recurs betg en il med legal.

3 La designaziun incorrecta d’in med legal n’ha nagin effect sin sia valaivladad.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 385 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210293EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Statthalteramt; Polizei; Recht; Lampe; Licht; Bundesgericht; Verfahren; Übertretung; Einstellung; Rechtsmittel; Polizeiverordnung; Bundesgerichts; Liegenschaft; Bewegungsmelder; Gemeinde; Prozesskaution; Eingabe; Scheinwerfer; Installation; Lampen; Meilen; Busse; Bezirk; Küsnacht; Verfügung; Kantons
ZHUE220008EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Einstellung; Aktie; Aktien; Einstellungsverfügung; Verfahren; Akten; Verfahrens; Person; Betrug; Investition; Entscheid; Produkt; Kollektoren; Eingabe; Täuschung; Rechtlich; Betrugs; Aktienkaufvertrag; Wäre; Kantons; Unternehmen; Werden; Punkt; Eingaben; Erhob
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.76 (AG.2021.517)NichtanhandnahmeBeschwerde; Werden; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Begründung; Angefochten; Appellationsgericht; Welche; August; Entscheid; Basel-Stadt; Angefochtenen; Nichtanhandnahme; Innert; Beschwerdebegründung; Verfahrens; Eingabe; Gemäss; Kinder; Einzelgericht; Einzureichen; Werden; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdeführers; Verzichtet; Barbara; Eingetreten; Kindern
BSBES.2021.86 (AG.2021.444)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Strafbefehl; Werden; Staatsanwaltschaft; Januar; Einzelgericht; Entscheid; Gemäss; Zustellung; Strafsachen; Strafbefehle; Worden; Zugestellt; Eingeschriebene; Basel-Stadt; Schreiben; Erhoben; Verfahren; Übertretungsanzeige; Verfügungen; Erhalten; Nichteintreten; Zahlungserinnerung; Postsendung; Wurden; Werden; Eingegangen; Innert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 40 (6B_654/2016)Art. 384 lit. a und Art. 396 Abs. 1 StPO; Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil. Die Frist für die Beschwerde gegen ein Urteil beginnt mit der Eröffnung des schriftlich begründeten Entscheids (E. 3.2-3.4).
Regeste b
Art. 82 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 StPO, Art. 105 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 StPO; Gesuch um nachträgliche Urteilsbegründung. Der amtliche Verteidiger und der unentgeltliche Rechtsbeistand der Privatklägerschaft können in eigenem Namen innert zehn Tagen nach Zustellung des Dispositivs eine Urteilsbegründung betreffend die Kosten für die amtliche Verteidigung respektive unentgeltliche Verbeiständung verlangen (E. 3.6).
Urteil; Beschwerde; Entscheid; Berufung; Begründet; Schriftlich; Rechtsmittel; Urteils; Begründete; Unentgeltliche; Amtlich; Amtliche; Frist; Begründeten; Dispositiv; Entscheids; Eröffnung; Verfahren; Entschädigung; Zustellung; Partei; Beginnt; Rechtsbeistand; Erstinstanzliche; Begründung; Mündlich; Prozessordnung; Rechtsmittelfrist; Respektive; Aufl
142 IV 299 (6B_1154/2015)Art. 29 BV, Art. 3 Abs. 2 lit. a und b, Art. 353 Abs. 1 lit. i und Art. 354 Abs. 1 StPO; Einsprache gegen den Strafbefehl, Schriftlichkeitserfordernis, Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit, Verbot des überspitzten Formalismus. Die Einsprache gegen den Strafbefehl muss gemäss Art. 354 Abs. 1 StPO schriftlich erfolgen. Ein Telefax erfüllt dieses Formerfordernis nicht (E. 1.1). Anforderungen an den Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit nach Art. 353 Abs. 1 lit. i StPO (E. 1.2). Existiert ein sachlicher Grund für das Formerfordernis, verstösst dessen strikte Anwendung nicht gegen das Verbot des überspitzten Formalismus. Gegenüber fachkundigen Personen, insbesondere Rechtsanwälten, kommt eine Nachfristansetzung regelmässig nur bei Versehen oder unverschuldetem Hindernis in Frage. Ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben. Abgrenzung zu BGE 142 I 10 (E. 1.3). Einsprache; Beschwerde; Befehl; Hinweis; Schriftlichkeit; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Formalismus; Rechtsmittel; überspitzten; Verbot; Rechtsprechung; Nachfrist; Hinweise; Luzern; Urteil; Telefax; Eingabe; Gerecht; Schweiz; Hinweisen; Schriftlichkeitserfordernis; Bundesgericht; Gültig; Anwaltlich; Beschluss;

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt
CA.2022.4Beschwerde; Bundes; Nichtanhandnahme; Entscheid; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführer; Eingabe; Bundesstrafgerichts; Rechtsmittel; Person; Staatsanwältin; Bundesanwaltschaft; Personen; Entnehmen; Punkte; Angefochtenen; Tribunal; Penal; Gerichtsgebühr; Umstände; Ausführungen; Baren; Gallen; Untersuchungsamt; Hinreichende; Begangen; Beanstandet; Entscheids; Taten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ziegler, KellerBasler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
MartinZiegler, Stefan KellerBasler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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