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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 383 CCP de 2021

Art. 383 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 383

Fourniture de sûretés

1 La direction de la procédure de l’autorité de recours peut astreindre la partie plaignante à fournir des sûretés dans un délai déterminé pour couvrir les frais et indemnités éventuels. L’art. 136 est réservé.

2 Si les sûretés ne sont pas fournies dans le délai imparti, l’autorité de recours n’entre pas en matière sur le recours.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 383 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220487Versuchte schwere KörperverletzungPrivatkläger; Privatklägers; Berufung; Recht; Staat; Amtlich; Rechtsmittel; Staats; Privatklägerschaft; Kantons; Frist; Unentgeltlich; Beschuldigte; Verteidigung; Amtliche; Verfahren; Beschwerde; Unentgeltliche; Urteil; Berufungsverfahren; Verfahrens; Amtlichen; Präsidialverfügung; Entschädigung; Begründete; Voraussetzung; Bezahlen; Prozessführung; Sicherheitsleistung; Bundesgerichts
ZHUE210309NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Betreibung; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Anzeige; Nötigung; Drohung; Bundesgericht; Urteil; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Sicherheit; Beschwerdeverfahren; Erpressung; Anzeige; Obergericht; Beschuldigten; Antrag; Entscheid; Rechtlich; Rechtsmissbräuchlich; Erwog; Hinweis; Rechtsmittel; Verfügung; Werden; Sicherheitsleistung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.15 (AG.2021.518)Erkennungsdienstliche ErfassungBeschwerde; Beschwerdeführer; Erkennungsdienstliche; Erfassung; Person; Werden; Staatsanwaltschaft; PDF-Akten; Fingerabdrücke; Wachmann; Delikt; Konkrete; Welche; Stellt; Januar; Befehl; Abnahme; Erkennungsdienstlichen; Einvernahme; Verfügung; Delikte; Begründung; Aufklärung; Vorgeworfen; Massnahme; August; Fotografie; Personen; Bundesgericht; Gestellt
BSBES.2020.187 (AG.2020.668)Auslieferung und Video-Konfrontationseinvernahme Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Werden; Auslieferung; Verfahren; Schweiz; Beschwerdeführers; Amtliche; Kosten; Konfrontation; Oktober; Verfahrens; Gericht; Verteidiger; Verfügung; Video-Konfrontation; Unentgeltliche; Audiovisuelle; Person; Möglich; September; Strafprozessordnung; Konfrontationseinvernahme; Lieber; Verteidigung; Amtlichen; Rechtspflege
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 17Art. 105 Abs. 1 lit. f und Art. 383 Abs. 1 StPO; durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren. Von einer Einziehung betroffene, selber nicht beschuldigte Personen nehmen am Strafverfahren als durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte und damit als andere Verfahrensbeteiligte im Sinne von Art. 105 Abs. 1 lit. f StPO teil. Die Rechtsmittelinstanz darf von ihnen keine Sicherheitsleistung für allfällige Kosten und Entschädigungen verlangen. Art. 383 Abs. 1 StPO ist nicht analog anwendbar (E. 2). Privatkläger; Beschwerde; Verfahren; Sicherheit; Urteil; Kaution; Schuldig; Privatklägerschaft; Person; Beschuldigte; Sicherheitsleistung; Rechtsmittel; Kautionen; Verfahrensbeteiligte; AA; Verpflichtet; Beschwerdeführer; Berufung; Dispositivziff; Obergericht; Vermögenswerte; Frist; Ersatz; Staat; Vorinstanz; Verfahren; Einziehung; Präsidialverfügung; Beantragten; Sinne
143 IV 5 (6B_310/2016)Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde. Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss diese den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wurde (E. 2). Beschwerde; Sicherheit; Frist; Beschwerdeführerin; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Schweiz; Nachweis; Postoder; Bankkonto; Behörde; Belastung; Betrag; Zahlung; Obergericht; Procédure; Rechtsmittel; MOREILLON/PAREIN-REYMOND; Erbringen; Verfahren; Konto; RIEDO; Verfügung; Rechtzeitigkeit; Hinweis; Pénale; Prozessordnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.77Beschwerde; Beschwerdeführer; Püntener; Beschwerdekammer; Kostenvorschuss; Gericht; Rückzug; Kostenvorschusses; Gerichtsschreiber; Bundesanwaltschaft; Unbekannte; Gabriel; Rechtsanwalt; Gerichtsschreiberin; Tribunal; Verfahren; Rechtsmittel; Privatkläger; Bezahlung; Frist; Dass:; Beschwerdeführern; Zurückziehen; Ersuchte; Bundesverwaltungsrichter; Abgeschrieben; Erledigt; Beschwerdeverfahren; Höhe
BB.2021.212Beschwerde; Beschwerdekammer; Frist; Kostenvorschuss; Rechtsmittel; Beschwerdeführerin; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Tribunal; Bundesstrafgerichts; Kostenvorschusses; Nichtanhandnahme; Rechtsmittelinstanz; Schweiz; StBOG; Privatklägerschaft; Interesse; Dass:; Behörde; Penal; Leisten; Gerichtsgebühr; Gerichtsschreiber; Handelnd; Stephan; Federal; Leistung; Geleistet
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