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Code pénal suisse (CPS)

Der Art. 382 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 382 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE190071NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vertrag; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Veruntreuung; Geschäfts; Solidarbürgin; Zürich-Sihl; Untersuchung; Nichtanhandnahme; Prozesskaution; Rechte; Bundesgerichts; Nachfolgend; Nötigung; Fortführung; Höhe; Konkurs; GmbH; Rechtsvertreter; GmbH; Schlossen; Befehl; Zeigt
ZHSU190001Ungehorsam gegen amtliche VerfügungSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Rechtsmittel; Beschuldigten; Urteil; Verfahrens; Partei; Entscheid; Bezirk; Beschwerde; Bülach; Dispositiv; Entschädigung; Bülach; Rechtlich; Staatskasse; Begründete; Zugesprochen; Gerichtsgebühr; Schriftlich; Dispositiv-Ziffer; Parteien; Berufungserklärung; Treten; Interesse; Entscheides; Fragliche
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