1 The adult protection authority shall establish a representative deputyship if there is no representative available or the representative does not wish to exercise the right to act.
2 It shall appoint a representative or establish a representative deputyship if:
3 It shall act at the request of the doctor, another closely associated person or ex officio.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ220008 | Beistandschaft | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vertretung; Ehefrau; Rechnung; Rechnungen; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Interesse; Beschluss; Recht; Beistand; Beiständin; Interessen; Beistands; Entscheid; Verfahren; Urteil; Akten; Vertretungsrecht; Möge; Dispositiv-Ziffer; Zahlung; Aufgr; Beistandschaft; Betreuung; Aufschiebende; Pflege; Medizinische |
ZH | PQ190053 | Errichtung einer Beistandschaft | Beschwerde; Vertretung; Bezirksrat; Urteil; Beschwerdeführerin; Recht; Beistand; Person; Urteils; Beziehung; Beschwerdegegnerin; Medizinische; Medizinischen; Partner; Entscheid; Ehegatte; Erwachsenen; Regelmässig; Unentgeltlich; Voraussetzung; Eltern; Verfahren; Bülach; Partei; Unentgeltliche; Urteilsunfähigkeit; Ehegatten; Bezirksrates; Belange; Voraussetzungen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | RRE Nr. 2044 | Vormundschaft. Vorschlagsrecht des Betroffenen. Vorrecht der Verwandten bei der Wahl eines Vormunds. Artikel 379, 380, 381 und 388 ZGB. Die Beschwerdebefugnis der als Vormundinnen vorgeschlagenen Schwestern sowie der Mutter ist gegeben, wenn eine Verletzung von Artikel 380 oder Artikel 381 ZGB geltend gemacht wird. Das Vorschlagsrecht des Betroffenen sowie das Vorrecht der Verwandten ist auch bei einer Wiederwahl des Vormunds zu beachten. Das Mündelwohl ist für die Wahl des Vormunds entscheidend. | Vormunds; Bevormundete; Schwester; Bevormundeten; Beschwerde; Schwestern; Person; Vormundschaft; Mutter; Amtsvorm; Verwandte; Mündel; Beschwerdeführer; Verwandten; Sinne; Entscheid; Verhältnis; Interesse; Worden; Vormundschaftsbehörde; Erscheint; Bruder; Taugliche; Wichtiger; Gemeinderat; Hilfe; Akten; Vormundinnen; Abhängig; Vormundes |
LU | RRE Nr. 1659 | Vormundschaft. Vorschlagsrecht. Art. 381 ZGB. Die Vormundschaftsbehörde ist nicht verpflichtet, der zu bevormundenden Person eine Liste möglicher Vormünde zu unterbreiten. Es genügt, die zu bevormundende Person nach einem Vorschlag zu fragen. | Beschwerdeführer; Vorschlag; Gemeinderat; Entscheid; Vormundschaft; Person; Pflicht; Anwärter; Einsetzung; Beschwerdeführers; Mangels; Genügender; Gefragt; Parteieinvernahme; Nachgekommen; Schnyder/Murer; Kommentar; Berner; Beweisauskunft; Einzuholen; Vormundschaftsbehörde; Lehre; Hatte; Niemanden; Ergibt; Taugliche; Auswählen; Präsentieren; Anwärterinnen; Liste |