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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 38 CCS dal 2022

Art. 38 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 38

1 Se durante il tempo indicato non sopraggiungono notizie della per­sona sparita od assente, essa è dichiarata scomparsa e si possono far valere tutti i diritti derivanti dalla sua morte come se questa fosse pro­vata.

2 Gli effetti della dichiarazione di scomparsa risalgono al momento del pericolo di morte o dell’ultima notizia.

3 La dichiarazione della scomparsa scioglie il matrimonio.45

45 Introdotto dal n. I 4 della LF del 26 giu. 1998, in vigore dal 1° gen. 2000 (RU 1999 1118; FF 1996 I 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 38 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2017/7Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Oktober; Rückforderung; Unterhalt; November; Sachverhalt; Leistung; Rekurs; Verjährung; Rechtliche; Gehör; Bevorschussung; Vorliegend; Entscheid; Revision; Alimente; Wiederaufnahme; Verjährungsfrist; Alimenten; Erfolgt; Dezember; Verfahrens; Kenntnis; Gehörs
BEZK 2010 219Art. 42 ZGB, BereinigungsklageVerfahren; Recht; Eintrag; Statusklage; Berichtigung; Entscheid; Materiell; Beweis; Bereinigung; Klagen; Eintragung; Statusklagen; Gesetzgeber; Personen; Gesuch; Bereinigungsklage; Vorinstanz; Materielle; Personenstand; Gesuchsteller; VOGEL/SPÜHLER; Summarische; Gericht; Feststellungsklage; Gestaltungsklage; Zivilstandsregister; Gesetzgebers; Geburt; Register; Unrichtig

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2017/7Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Rückforderung; Unterhalt; Leistung; Sachverhalt; Rekurs; Gehör; Verjährung; Bevorschussung; Entscheid; Recht; Wiederaufnahme; Alimente; Verjährungsfrist; Revision; Gehörs; Alimenten; Gelte; Verfahrens; Erlassenen; Person; Verschollenerklärung; Frist; Gallen; Gehörsgewährung; Vorschüsse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 19 (5A_521/2017)Art. 712a Abs. 2 ZGB; Widmung der Liegenschaft; Nutzung der Stockwerkeinheit; Wohnzweck; Auslegung des Reglements. Auslegung der reglementarischen Bestimmung, wonach die Stockwerkeinheiten zu Wohnzwecken bestimmt sind. Der Betrieb eines Pflegeheims geht über eine "Wohnnutzung" hinaus (E. 4). Stockwerke; Urteil; Wohnung; Stockwerkeinheit; Reglement; Pflege; Stockwerkeigentümer; Wohnzweck; Beschwerde; Wohnnutzung; Miete; Person; Bewohner; Mieter; Reglementarisch; Betrieb; Beschwerdeführerin; Liegenschaft; Leistung; Zweck; Zimmer; Obergericht; Mieterin; Reglementarische; Wohnen; Stockwerkeinheiten; Büro; Reglements; Personen; Benutzung
139 III 98 (5C_2/2012)Art. 450 Abs. 1 ZGB; Beschwerde beim zuständigen Gericht; Regelung im Kanton Zürich. Der Zürcher Bezirksrat darf im zivilrechtlichen Bereich als Gericht im materiellen Sinn anerkannt und vom kantonalen Recht als Beschwerdeinstanz gegenüber Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bezeichnet werden (E. 3 und 4). Bezirk; Bezirks; Bezirksrat; Beschwerde; Gericht; Recht; Entscheid; Kanton; Statthalter; Aufsicht; Behörde; Verwaltung; NArt; Beschwerdeinstanz; Unabhängigkeit; Entscheide; Rechtsprechung; Behörden; Verwaltungs; Beschwerden; Gemeinde; Verfahren; Aufsichts; Erwachsenenschutzbehörde; Mitglied; Regierung; Bezirksrates; Regierungsrat; Bereich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2017 I/5Responsabilité de l'Etat (Confédération)Consid; Décision; Arrêt; Détention; Droit; Autorité; été; Fédéral; Recourants; Tribunal; Contre; Illicite; Parti; autorité; Personne; être; Administratif; Cette; Responsabilité; Recourante; Suisse; Dommage; CourEDH; Jurisprudence; Signale; Causa; Condition; Inférieur; Autre
B-4312/2008FinanzmarktaufsichtBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gesellschaft; Recht; Kapital; Recht; Vorinstanz; Anlage; Anleger; Verfügung; Kapitalanlage; Gruppe; Kollektivanlage; Kollektivanlagen; Kollektivanlagengesetz; Kommanditgesellschaft; Kollektive; Verwaltung; Kapitalanlagen; Fonds; Anlagefonds; Rechtlich; Verfahren; Operativ; Operative; Kommanditgesellschaften; Banken; Gesellschaften
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