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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 38 MWSTG vom 2023

Art. 38 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 38

Meldeverfahren

1 Übersteigt die auf dem Veräusserungspreis zum gesetzlichen Satz berechnete Steuer 10 000 Franken oder erfolgt die Veräusserung an eine eng verbundene Person, so hat die steuerpflichtige Person ihre Abrechnungs- und Steuerentrichtungspflicht in den folgenden Fällen durch Meldung zu erfüllen:

a.72
bei Umstrukturierungen nach Artikel 19 oder 61 DBG73;
b.74
bei anderen Übertragungen eines Gesamt- oder eines Teilvermögens auf eine andere steuerpflichtige Person im Rahmen einer Gründung, einer Liqui­dation, einer Umstrukturierung, einer Geschäftsveräusserung oder eines im Fusionsgesetz vom 3. Oktober 200375 geregelten Rechtsgeschäfts.

2 Der Bundesrat kann bestimmen, in welchen anderen Fällen das Meldeverfahren anzuwenden ist oder angewendet werden kann.

3 Die Meldungen sind im Rahmen der ordentlichen Abrechnung vorzunehmen.

4 Durch die Anwendung des Meldeverfahrens übernimmt der Erwerber oder die Erwerberin für die übertragenen Vermögenswerte die Bemessungsgrundlage und den zum Vorsteuerabzug berechtigenden Verwendungsgrad des Veräusserers oder der Veräussererin.

5 Wurde in den Fällen von Absatz 1 das Meldeverfahren nicht angewendet und ist die Steuerforderung gesichert, so kann das Meldeverfahren nicht mehr angeordnet werden.

72 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).

73 SR 642.11

74 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).

75 SR 221.301



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 38 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170145ForderungRückerstattung; Mehrwertsteuer; Klagten; Partei; Beklagten; Verfahren; Bedingung; Parteien; Wohnsitz; Verfahren; Leistung; Verjährung; Rückerstattungsverfahren; Recht; Entscheid; Rechnung; Mehrwertsteuerbeträge; Ausländische; Verpflichtet; Vertraglich; Verpflichtung; Bedingungen; Ausländischen; Erklärungen; Schaden; Eintritt; Vertragliche; Steuer; Leistungen
ZHUE140152Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Verfahren; Meldeverfahren; Recht; Staat; Staatsanwaltschaft; Steuer; Vorsteuerabzug; Rechtlich; Urkunde; Betrug; MWSTG; Vereinbarung; Nichtanhandnahme; Übertragung; Betrugs; Schung; Urkunden; MwH; Nachtrag; Beschwerdegegners; Irrtum; Erfüllt; Betrag; Veruntreuung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 II 443Mehrwertsteuer. Leistungen eines Behindertenheims. Subventionen. Spenden. Art. 14 Ziff. 6 und 7 MWSTV: Von der Steuer ausgenommene Umsätze eines Behindertenheims (E. 2-4). Anforderungen an die Rechnungsstellung (E. 5). Begriff des Leistungsaustausches (E. 6a). Subventionen sind nicht Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer. Verhältnismässige Kürzung des Vorsteuerabzugs bei Subventionen. Verfassungsmässigkeit von Art. 26 Abs. 6 lit. b und Art. 30 Abs. 6 MWSTV (E. 6b-6d). Vergleich mit dem deutschen Umsatzsteuerrecht (E. 6e) und der europäischen Richtlinienregelung (E. 6f). Betriebsbeiträge der Invalidenversicherung gemäss Art. 73 Abs. 2 lit. b und c IVG sind Subventionen (E. 7). Mehrwertsteuerrechtliche Behandlung von Spenden, Legaten und anderen freiwilligen Zuwendungen von Dritten an karitative Organisationen (E. 8). Art. 47 Abs. 3 MWSTV: Keine rückwirkende Änderung der Abrechnungsart bei Abrechnung nach Pauschalsteuersätzen (E. 9). Subvention; Leistung; Steuer; MWSTV; Subventionen; Leistungen; Leistung; Behinderte; Beschwerde; Mehrwertsteuer; Vorsteuer; Spende; Beförderung; Behinderten; Beschwerdegegner; Vorsteuerabzug; Person; Umsätze; Entgelt; Spenden; Beiträge; Eidgenössische; Umsatz; Einspracheentscheid; Steuerbare; Personen; Bundes; Wohnheim; Erbracht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5114/2012MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Steuer; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Saldosteuersatz; MWSTG; Abrechnung; Mehrwerts; Mehrwertsteuer; Urteil; Einsprache; Vorsteuer; Verfahren; AMWSTG; Saldosteuersatzmethode; Bundesverwaltungsgerichts; Leistung; Rechnen; Verfahrens; Recht; Steuerpflichtig; Saldosteuersätze; Einspracheentscheid; Effektiv; Steuerpflicht; Stellung; Verfügung; Wiedererwägung
A-3696/2012MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Steuer; Recht; Flüge; Flugzeug; Vorsteuer; Leistung; Privat; Bundesgericht; MWSTG; Urteil; Private; Gesellschaft; Vorsteuerabzug; Bundesverwaltungsgericht; Steuerumgehung; Rechtsprechung; Vorliegen; Mehrwert; Geschäftlich; Bundesgerichts; Verfahren; Geschäftliche; Vorsteuerabzugs; AMWSTG; Umsätze; Mehrwertsteuer
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