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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 379CrimPC from 2021

Art. 379 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 379

Applicable regulations

Appellate proceedings are governed mutatis mutandis by the general provisions of this Code, unless this Title provides otherwise.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 379 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU220043Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehr; Urteil; Vorinstanz; Busse; Verbindung; Aufmerksamkeit; Recht; Verkehrsregeln; Statthalteramt; Gericht; Meilen; Bezirk; Verfahren; Verletzung; Kreisel; Sachverhalt; Verfahrens; Müsse; Sinne; Fahrlässig; Kollision; Einfache; Fahrlässige; Sachverhalts
ZHSB210609Mehrfacher Diebstahl etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Landes; Gericht; Beschuldigten; Landesverweisung; Amtlich; Urteil; Amtliche; Verteidigung; Entscheid; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Menschenhandel; Sinne; Kantons; Vorinstanz; Dossier; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Verteidiger; Amtlichen; Freiheitsstrafe; Gericht; Opfer; Vollzug; Menschenhandels; Urteils
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.45 (AG.2021.562)mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BetmG und mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetmG sowie mehrfacher rechtswidriger AufenthaltSchuldig; Beschuldigte; Betäubungsmittel; Berufung; Beschuldigten; Anklage; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Urteil; Mehrfache; Drogen; Verfahren; Kokain; Ergehen; Werden; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Gemäss; Landes; Jedoch; Mehrfachen; Landesverweisung; Stellt; Haschisch; Welche; November; Anklageschrift; Verteidigung; Worden; Gericht
BSSB.2020.96 (AG.2021.371)gewerbs- und bandenmässiger DiebstahlBerufung; Berufungsklägerin; Gemäss; Anklage; Werden; Urteil; Diebstahl; Anklageschrift; Schuldig; Schweiz; Verfahren; Gericht; Diebstahls; Landes; Februar; Hausfriedensbruch; Geldstrafe; Urteils; Produkte; Freiheit; Welche; Gesprochen; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Diebstähle; Zusammen; Täter; Staatsanwaltschaft; Schwester; Bereit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 518 (1B_244/2020)
Regeste
Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Wohnsitz; Beschuldigte; Eröffnung; Einsprachefrist; Ausland; Brasilien; Rechtshilfe; Entscheid; Gültige; Urteil; Zustellungsdomizil; Postalisch; Postalische; Befehle; Schweizerische
143 IV 475 (1B_266/2017)Art. 393 Abs. 1 lit. a und Art. 394 lit. b StPO; Nichteintreten auf eine StPO-Beschwerde gegen einen Aktenentfernungsentscheid der Staatsanwaltschaft. Es hält nicht vor Bundesrecht stand, wenn eine letzte kantonale Instanz auf eine StPO-Beschwerde gegen die (Nicht-)Entfernung (angeblich) unverwertbarer Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft nicht eintritt, weil es an einem nicht wieder gutzumachenden Nachteil bzw. an einem rechtlich geschützten Interesse fehle (E. 2). Beschwerde; Recht; Staatsanwaltschaft; Recht; Prozess; Bundes; Nachteil; Akten; Beweismittel; StPO-Beschwerde; Gutzumachenden; Beweise; Interesse; Verwertbar; Entscheid; Bundesgericht; Rechtlich; Entfernung; Geschützte; Unverwertbar; Nachteils; Verwertbarkeit; Verfahren; Erhoben; Prozessordnung; Beschwerdeinstanz; Urteil; Unverwertbare; Setze

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.115Beschwerde; Auslieferung; Recht; Beschwerdeführer; Auslieferungshaft; Rechtshilfe; Beschwerdekammer; Auslieferungshaftbefehl; Entscheid; Internationale; Schengen; Rechtspflege; Unentgeltliche; Abkommen; Bundesstrafgerichts; EAUe; Übereinkommen; Banga; Verfahren; Zwischenentscheid; Boris; Rechtsanwalt; CELEX-Nr; Tatort; Partei; Verzug; Erweist; Aussichtslos; Verfolgte; IVm
RR.2022.188, RP.2022.45Beschwerde; Auslieferung; Recht; Beschwerdeführer; Bundes; Auslieferungshaft; Verfahren; Entscheid; Fluchtgefahr; Haftentlassung; Italien; Schweiz; Italienische; Recht; Verfahren; Auslieferungshaftbefehl; Beschwerdekammer; Kaution; Verfahrens; Verfolgte; Beschwerdeführers; Staat; Rechtsprechung; Auslieferungsentscheid; Bundesstrafgerichts; Beschwerdeverfahren; Unentgeltliche; Italienischen; Justiz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HUG, SCHEIDEGGER Kommentar zur Schweizerischen StPO2014
HUG, SCHEIDEGGER Kommentar zur Schweizerischen StPO, Zürich2014
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