1 Die Kantone können privat geführten Anstalten und Einrichtungen die Bewilligung erteilen, Strafen in der Form der Halbgefangenschaft und des Arbeitsexternats sowie Massnahmen nach den Artikeln 59–61 und 63 zu vollziehen.
2 Die privat geführten Anstalten und Einrichtungen unterstehen der Aufsicht der Kantone.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB130535 | vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand | Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Medikament; Berufung; Urteil; Verfahren; Fahrunfähigkeit; Medikamente; Täter; Staatsanwaltschaft; Fahrlässig; Beeinträchtigung; Fahrunfähig; Morphin; Pupillen; Ärzte; Hinweis; Vorinstanz; Nommen; Recht; Fahrlässigkeit; Beweis; Verfahrens; Zustand; Anklage; Motorfahrzeug; Stellten |
BE | BK 2022 280 | Anordnung Verwahrung, Entschädigung Sicherheitshaft (Leitentscheid) |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 433 (6B_764/2021) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB ; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO ; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für "Streitigkeiten betreffend den Justizvollzug nach dem Straf- und Justizvollzugsgesetz" im Kanton Zürich. Die Zuständigkeit des Einzelrichters erfasst nicht auch die Überprüfung der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Es fehlt die kantonale gesetzliche Grundlage (E. 2.3); zudem ist eine einzelrichterliche Beurteilung nicht mit dem Strafprozessrecht des Bundes vereinbar (E. 2.4). | Massnahme; Vollzug; Recht; Justiz; Urteil; Aufhebung; Vollzug; Zuständig; Kanton; Justizvollzug; Zuständigkeit; Vollzugs; Kantons; Stationäre; Beschwerde; Einzelrichterlich; Bundes; Einzelrichter; Anordnung; Verfahren; Verfügung; Einzelrichterliche; Stationären; Verwahrung; Kantonale; StJVG; Sicherheits; Therapeutische; Verwaltungsgericht; Vorinstanz |