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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 377 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 377

1 Objects u valurs da facultad che ston probablamain vegnir confiscads en ina procedura independenta vegnan sequestrads.

2 Sche las premissas per ina confiscaziun èn ademplidas, ordinescha la procura publica la confiscaziun cun in cumond da confiscaziun; ella dat a la persuna pertutgada la pussaivladad da prender posiziun.

3 Sche las premissas n’èn betg ademplidas, dispona ella da metter ad acta la procedura e da restituir ils objects u las valurs da facultad a la persuna autorisada.

4 La procedura da protesta sa drizza tenor las disposiziuns davart il mandat penal. In’eventuala decisiun da la dretgira vegn decretada en furma d’in conclus u d’ina disposiziun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 377 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH150097Kontosperre Beschwerde; Beschwerdeführer; Einziehung; Beschuldigte; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Vermögens; Verfahren; Vermögenswert; Konto; Schuldigten; Vermögenswerte; Beschuldigten; Höhe; Überweisung; Einziehungsverfahren; Verfügung; Konten; Gericht; Recht; Einziehungsgründe; Beschwerdeführern; Kantons; Kontensperre; Überweisungen; Verfahren; Selbständige
SZBEK 2019 212Einziehung von VermögenswertenBeschwerde; Beschwerdeführerin; Einziehung; Kugelschreiber; Ersatz; Staatsanwaltschaft; Ersatzforderung; Gerät; Recht; Geräte; Sexies; Überwachung; Verfügung; Heimliche; Recht; Heimlichen; Vermögenswerte; Person; Bundesgericht; Einsiedeln; Höfe; Verfahren; Gericht; Ankauf; Donatsch; Objektiv; Verfahren; Verfahrens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2017.176 (AG.2019.129)Rechtsverletzung der Vorinstanz (Einziehungsverfügung)Einziehung; Beschwerde; Verfahren; Verfahren; Werden; Gewinn; Führe; Stellt; Gestellt; Verfahrens; Bundes; Offenen; Gewinne; Betroffen; Betroffene; Gemäss; Worden; Betroffenen; Welche; Führen; Einziehungsverfahren; Beschwerdeführer; Gericht; Verfügung; Turnier; Vorinstanz; Festgestellt; Weiter; Könne; Oktober
BSBES.2015.60 (AG.2016.37)BeschlagnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Vorliegende; Beschlagnahme; Vorliegenden; Zwangsmassnahmengericht; Siegelung; Unterlagen; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Entsiegelungsverfahren; Akten; Interesse; Werden; Gestellten; Thema; Aufl; Bundesgericht; Geheim; Wäre; Thematik; Hinaus; Verfahren; Entscheid; Kommentar; Substanziiert; Basler; Verhältnismässig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 IV 383 (6B_437/2016)Einstellung des Verfahrens; akzessorische und selbstständige Einziehung (Art. 320 Abs. 2 Satz 2, Art. 329 Abs. 4 Satz 2 und Art. 376 StPO; Art. 70 StGB); Einziehung gegen eine juristische Person, für welche die beschuldigte Person gehandelt hat. Wird ein Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft nach durchgeführter Untersuchung oder vom Gericht wegen des Prozesshindernisses der Verjährung eingestellt, so ist in der Einstellungsverfügung beziehungsweise im Einstellungsbeschluss über die Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten zu entscheiden und fällt ein selbstständiges Einziehungsverfahren ausser Betracht. Die Einziehung zu Lasten der juristischen Person, für welche die beschuldigte Person gehandelt hat, wird entweder akzessorisch im Strafverfahren gegen die beschuldigte Person oder, wenn ein solches Strafverfahren nicht durchgeführt werden kann, im Rahmen eines selbstständigen Einziehungsverfahrens gegen die juristische Person angeordnet (E. 2). Verfahren; Einziehung; Beschwerde; Selbstständige; Einziehungsverfahren; Verfahren; Einstellung; Vermögenswerte; Staatsanwaltschaft; Person; Selbstständiges; Urteil; Verjährung; Entscheiden; Einstellungsverfügung; Anklage; Verfahrens; Verfahrens; Schwyz; Beschwerdegegner; Einzuziehen; Prozessordnung; Anklageziffer; Schuldig; Durchgeführt; Voraussetzung; Erfüllt; Gericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2011.79Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO); Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO).Beschwerde; Akten; Bundes; Beschwerdeführer; Verfahren; Akteneinsicht; Beschwerdeführern; Recht; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Partei; Beschwerdekammer; Verfügung; Verfahren; Bundesstrafgericht; Einsicht; Bundesstrafgerichts; Beschlagnahmt; Vermögenswerte; Entscheid; Angefochtene; Hierzu; Parteien; Beschlag; Beschlagnahmten; Person; Beschwerdeverfahren; Einsichtnahme

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Christian Schwarzenegger Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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