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Swiss Criminal Code (SCC)

Der Art. 377 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
103 Ia 414Art. 4 BV; Zahlung von Auslagen aus dem Verdienstanteil. Die Verfügung, während des Freiheitsentzuges aus dem Sperrkonto eines Gefangenen eine Auslage zu bezahlen, bedarf gemäss Art. 377 Abs. 2 StGB einer entsprechenden Vorschrift in der Anstaltsverordnung.
Verdienstanteil; Verordnung; Sperrkonto; Vorschrift; Gefangene; Zahnärztliche; Ausgabe; Auslage; Verwendung; Freiheit; Gefangenen; Verfügung; Brille; Auslagen; Ausgaben; Verdienstanteils; Entlassung; Verwendet; Arbeit; Vorinstanz; Hilfsmittel; Dienen; Kostentragung; Verdienstanteil; Beschwerde; Justiz; Freiheitsentzuges; Anstaltsverordnung; Brillen
102 Ib 254Art. 376 und 377 StGB. Verdienstanteil. Auslagen, die ein Häftling durch Disziplinarvergehen verschuldet, dürfen in beschränktem Umfange aus seinem Verdienstanteil gedeckt werden. Verdienstanteil; Häftling; Anstalt; Peculium; Regensdorf; Guthaben; Anstalt; Arbeit; Auslagen; Verdienstanteils; Auslagen; Kantons; Justizdirektion; Beschwerde; Hinweis; Kantonale; Kommission; Betrag; Bundesgericht; Forderungen; Arbeitsleistung; Entlassung; Dient; Deckung; Verschuldet; Gutzuschreiben; Zwecken; Verordnung
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