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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 377OR from 2022

Art. 377 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 377

The customer may withdraw from the contract at any time before the work is completed provided he pays for work already done and indemnifies the contractor in full.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 377 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210102ForderungKlägerin; Beklagte; Schreiben; Januar; Urteil; Oktober; Mahnung; Schuldner; Zahlung; Rechnung; Beklagten; Leistung; Kommentar; Rückweisung; August; SIA-Norm; Ligkeit; Fälligkeit; Dezember; Digung; Kommentar; Ziffer; Stellt; Forderung; Wiesen; Beschwerde; Erwägung; Rückweisungsurteil; Vertraglich
ZHPP200032ForderungVertrag; Beklagte; Klägerin; Beschwerde; Vorinstanz; Partei; Beklagten; Vertrags; Parteien; Rechtliche; Stellen; Anwendung; Rechtlichen; Gemischt; Verträge; Vertrages; Gemischte; Gemäss; Kosten; Leistung; Entscheid; Verfahren; Stellt; Gesetzlich; Verpflichtet; Ziffer; Website; Erstinstanzlich; Schaden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
98 II 113Werkvertrag. Substantiierungspflicht. Der Rücktritt nach Art. 366 OR setzt grundsätzlich die Einräumung einer Nachfrist im Sinne des Art. 107 OR voraus. Fehlt dieses Erfordernis, so ist die Erklärung nach Art. 377 OR wirksam (Erw. 3). Die Rücktrittserklärung nach Art. 377 OR braucht kein Angebot auf Ersatz des Schadens zu enthalten. Die jederzeitige Ausübung des Rücktrittsrechtes ist nicht missbräuchlich (Erw. 3). Ob die von einer Partei prozesskonform vorgebrachten tatbeständlichen Anbringen erlauben, ihre Rechtsbehauptung zu beurteilen, ist eine Frage des Bundesrechts (Erw. 4). Klage; Rücktritt; Recht; Vertrag; Partei; Beweis; Klägerin; Klagte; Vorinstanz; Vollendet; Rogger; Urteil; Beklagten; Berufung; Arbeit; Behauptet; Substantiierung; Mängel; Werkvertrag; Tatsache; Behauptung; Fertigstellung; Bundesrecht; Prozessrecht; Begründung; Kantonale; Vorgebrachte; Genügend
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