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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 375 CCP de 2023

Art. 375 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 375

Prononcé

1 Le tribunal ordonne les mesures proposées ou d’autres mesures lorsqu’il considère la participation du prévenu et son irresponsabilité comme établies et qu’il tient ces mesures pour nécessaires. Il se prononce également sur les prétentions civiles que la partie plaignante a fait valoir.

2 Le prononcé des mesures et la décision sur les prétentions civiles sont rendus sous la forme d’un jugement.

3 Si le tribunal considère que le prévenu est responsable ou qu’il le tient pour responsable des infractions commises en état d’irresponsabilité, il rejette la réquisition du ministère public. L’entrée en force de ce prononcé poursuit la procédure préliminaire engagée contre le prévenu.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 375 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210403Versuchte schwere Körperverletzung im Zustand der SchuldunfähigkeitAntrag; Antragsgegner; Privatkläger; Berufung; Privatklägers; Antragsgegners; Schwere; Massnahme; Vorinstanz; Recht; Verteidigung; Urteil; Perverletzung; Körperverletzung; Gefahren; Recht; Verletzung; Sinne; Vorfall; Person; Staat; Trottoir; Schweren; Hinsichtlich; Versuchte; Ambulante; Staatsanwaltschaft; Zungen; Tatbestand; Psychische
ZHSB220068Vergewaltigung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Gerin; Privatkläger; Vatklägerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Tochter; Massnahme; Recht; Amtlich; Amtliche; Waffe; Sinne; Verteidigung; Behandlung; Schuld; Waffen; Fähig; Vorinstanz; Prot; Gewalt; Habe; Polizei; Aussage; Higkeit; Berufung; Aussagen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.21 (AG.2020.627)Anordnung einer psychiatrischen BehandlungBerufung; Berufungskläger; Stationär; Stationäre; Behandlung; Massnahme; Urteil; Werden; Stationären; Psychiatrische; Gericht; Ordnet; Schwer; Psychisch; Berufungsklägers; Stellt; Störung; Weiter; Ambulant; Verfahren; Psychische; Gemäss; Ambulante; Mehrfachen; Täter; Seiner; Mehrfacher; Drohung; Amtlich; Psychischen
BSSB.2015.102 (AG.2016.215)Anordnung einer stationären psychiatrischen Behandlung im Sinne von Art. 59 Abs. 1 des StGB (in Anwendung von Art. 375 Abs. 1 StPO)Berufung; Berufungskläger; Gericht; Verteidigung; Drohung; Massnahme; Vorinstanz; Messer; Gerichts; Opfer; Berufungsklägers; Stationäre; Gutachten; Securitas; Gutachterin; Recht; Sinne; Urteil; Hauptverhandlung; Protokoll; Behandlung; Erstinstanzliches; Mehrfachen; Securitas-Mitarbeiter; Appellationsgericht; Einvernahme; Verhalten; Habe; Aussage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 93 (6B_360/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche
141 IV 396Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide. Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ergehen in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung und sind mit Beschwerde anzufechten (E. 3 und 4). Entscheid; Entscheide; Nachträglich; Nachträgliche; Beschwerde; Recht; Urteil; Urteil; Rechtsmittel; Massnahme; Schweiz; Beschluss; Ergehe; Verfahren; Urteils; Nachträglichen; Prozessordnung; Ergehen; Berufung; Sanktion; Gerichtliche; Nachverfahren; Rechts; Richterliche; Verfügung; Prozessordnung; Anordnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2016.16Beschwerde gegen Auslieferungsentscheid (Art. 55 Abs. 1 IRSG). Einrede des politischen Delikts (Art. 55 Abs. 2 IRSG). Akessorisches Haftentlassungsgesuch. Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Politisch; Politische; Recht; Serbische; Politischen; Serbischen; Beschwerdeführers; Verfahren; Delikt; Pazar; Entscheid; Ersucht; Verfahren; Über; Serbien; Auslieferungsersuchen; Gericht; Beschwerdekammer; Behörde; Staat; Ersuchte; Urteil; Behörden; Bezirksgericht; Delikts; Partei

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen2009
SchmidPraxiskommentar StPO, Zürich2009
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