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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 375CrimPC from 2020

Art. 375 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 375 Decision

1 The court shall order the measures requested or other measures if it is satisfied that the accused committed the act but is not legally responsible due to a mental disorder and that measure is required. It shall decide on any civil claims at the same time.

2 The order in respect of the measure and the decision on the civil claims are issued in a judgment.

3 If the court is satisfied that the accused has the mental capacity to be legally responsible or that he or she committed the offences while lacking such mental capacity, it shall reject the application made by the public prosecutor. When this decision becomes legally binding, the preliminary proceedings against the accused shall be continued.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 375 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210403Versuchte schwere Körperverletzung im Zustand der SchuldunfähigkeitAntrag; Antragsgegner; Privatkläger; Berufung; Privatklägers; Antragsgegners; Schwere; Massnahme; Vorinstanz; Recht; Verteidigung; Urteil; Perverletzung; Körperverletzung; Gefahren; Recht; Verletzung; Sinne; Vorfall; Person; Staat; Trottoir; Schweren; Hinsichtlich; Versuchte; Ambulante; Staatsanwaltschaft; Zungen; Tatbestand; Psychische
ZHSB220068Vergewaltigung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Gerin; Privatkläger; Vatklägerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Tochter; Massnahme; Recht; Amtlich; Amtliche; Waffe; Sinne; Verteidigung; Behandlung; Schuld; Waffen; Fähig; Vorinstanz; Prot; Gewalt; Habe; Polizei; Aussage; Higkeit; Berufung; Aussagen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.21 (AG.2020.627)Anordnung einer psychiatrischen BehandlungBerufung; Berufungskläger; Stationär; Stationäre; Behandlung; Massnahme; Urteil; Werden; Stationären; Psychiatrische; Gericht; Ordnet; Schwer; Psychisch; Berufungsklägers; Stellt; Störung; Weiter; Ambulant; Verfahren; Psychische; Gemäss; Ambulante; Mehrfachen; Täter; Seiner; Mehrfacher; Drohung; Amtlich; Psychischen
BSSB.2015.102 (AG.2016.215)Anordnung einer stationären psychiatrischen Behandlung im Sinne von Art. 59 Abs. 1 des StGB (in Anwendung von Art. 375 Abs. 1 StPO)Berufung; Berufungskläger; Gericht; Verteidigung; Drohung; Massnahme; Vorinstanz; Messer; Gerichts; Opfer; Berufungsklägers; Stationäre; Gutachten; Securitas; Gutachterin; Recht; Sinne; Urteil; Hauptverhandlung; Protokoll; Behandlung; Erstinstanzliches; Mehrfachen; Securitas-Mitarbeiter; Appellationsgericht; Einvernahme; Verhalten; Habe; Aussage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 93 (6B_360/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche
141 IV 396Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide. Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ergehen in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung und sind mit Beschwerde anzufechten (E. 3 und 4). Entscheid; Entscheide; Nachträglich; Nachträgliche; Beschwerde; Recht; Urteil; Urteil; Rechtsmittel; Massnahme; Schweiz; Beschluss; Ergehe; Verfahren; Urteils; Nachträglichen; Prozessordnung; Ergehen; Berufung; Sanktion; Gerichtliche; Nachverfahren; Rechts; Richterliche; Verfügung; Prozessordnung; Anordnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2016.16Beschwerde gegen Auslieferungsentscheid (Art. 55 Abs. 1 IRSG). Einrede des politischen Delikts (Art. 55 Abs. 2 IRSG). Akessorisches Haftentlassungsgesuch. Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Politisch; Politische; Recht; Serbische; Politischen; Serbischen; Beschwerdeführers; Verfahren; Delikt; Pazar; Entscheid; Ersucht; Verfahren; Über; Serbien; Auslieferungsersuchen; Gericht; Beschwerdekammer; Behörde; Staat; Ersuchte; Urteil; Behörden; Bezirksgericht; Delikts; Partei

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen2009
SchmidPraxiskommentar StPO, Zürich2009
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