Art. 375 StPO vom 2023
Art. 375
Entscheid
1 Das Gericht ordnet die beantragte oder andere Massnahmen an, wenn es die Täterschaft und die Schuldunfähigkeit für erwiesen und die Massnahme für erforderlich hält. Gleichzeitig entscheidet es über die geltend gemachten Zivilansprüche.
2 Die Anordnung der Massnahme und der Entscheid über die Zivilansprüche ergehen in einem Urteil.
3 Erachtet das Gericht die beschuldigte Person als schuldfähig oder als für die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftaten verantwortlich, so weist es den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Mit der Rechtskraft dieses Entscheids wird das Vorverfahren gegen die beschuldigte Person weitergeführt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 93 (6B_360/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2). | Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche |
141 IV 396 | Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide. Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ergehen in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung und sind mit Beschwerde anzufechten (E. 3 und 4). | Entscheid; Entscheide; Nachträglich; Nachträgliche; Beschwerde; Recht; Urteil; Urteil; Rechtsmittel; Massnahme; Schweiz; Beschluss; Ergehe; Verfahren; Urteils; Nachträglichen; Prozessordnung; Ergehen; Berufung; Sanktion; Gerichtliche; Nachverfahren; Rechts; Richterliche; Verfügung; Prozessordnung; Anordnung |