Art. 375 OR de 2022
Art. 375
1 Lorsque le devis approximatif arrêté avec l’entrepreneur se trouve sans le fait du maître dépassé dans une mesure excessive le maître a le droit, soit pendant, soit après l’exécution, de se départir du contrat.
2 S’il s’agit de constructions élevées sur son fonds, le maître peut demander une réduction convenable du prix des travaux ou, si la construction n’est pas achevée, en interdire la continuation à l’entrepreneur et se départir du contrat en payant une indemnité équitable pour les travaux exécutés.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
132 III 24 | Mietvertrag; Gültigkeit einer Vereinbarung über Akontozahlungen, welche die tatsächlich anfallenden Nebenkosten wesentlich unterschreiten (Art. 18 und 257a Abs. 2 OR). Für die Vereinbarung von Akontozahlungen betreffend die Nebenkosten gilt im Rahmen der Regeln des Obligationenrechts die Vertragsfreiheit. Ob die Mieterschaft darauf vertrauen darf, dass die Akontozahlungen ungefähr den tatsächlich anfallenden Nebenkosten entsprechen, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (E. 2-6). | Nebenkosten; Miete; Mieter; Akontozahlung; Akontozahlungen; Vermieter; Abrechnung; Jährlich; Parteien; Monatlich; Über; Mieters; Urteil; Mietvertrag; Berufung; Umstände; Monatliche; Vereinbarung; Bundesgericht; Vermieters; Regel; Betrag; Nettomietzins; Zahlung; Sind; Effektiv; Anfallenden; Vereinbart; Nebenkostenabrechnung |
115 II 460 | Werkvertrag; angemessene Herabsetzung des Werklohns bei unverhältnismässiger Kostenüberschreitung (Art. 374 und 375 Abs. 2 OR, Art. 4 ZGB). Im Regelfall gilt eine Kostenüberschreitung um 10% nicht als unverhältnismässig und ist der Werkpreis bloss um die Hälfte der Summe, welche diese Toleranzgrenze übersteigt, herabzusetzen. Umstände, welche ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts. | Toleranzgrenze; Obergericht; Besteller; Bundesgericht; Kostenansatz; Kantons; Kostenüberschreitung; Umstände; Urteil; Beklagten; Werkvertrag; Werkpreis; Kantonsgericht; TERCIER; GAUCH; Ungefähre; Ermittelt; Vertrag; Berechnung; Ermessen; Ehegatten; Zins; Regel; Parteien; Hinweisen; Verzichtet; Risiko; Unverhältnismässig |