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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 374 ZPO vom 2022

Art. 374 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 374

Vorsorgliche Massnahmen, Sicherheit und Schadenersatz

1 Das staatliche Gericht oder, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, das Schiedsgericht kann auf Antrag einer Partei vorsorgliche Massnahmen ein­schliesslich solcher für die Sicherung von Beweismitteln anordnen.

2 Unterzieht sich die betroffene Person einer vom Schiedsgericht angeordneten Massnahme nicht freiwillig, so trifft das staatliche Gericht auf Antrag des Schieds­gerichts oder einer Partei die erforderlichen Anordnungen; stellt eine Partei den Antrag, so muss die Zustimmung des Schiedsgerichts eingeholt werden.

3 Ist ein Schaden für die andere Partei zu befürchten, so kann das Schiedsgericht oder das staatliche Gericht die Anordnung vorsorglicher Massnahmen von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen.

4 Die gesuchstellende Partei haftet für den aus einer ungerechtfertigten vorsorglichen Massnahme erwachsenen Schaden. Beweist sie jedoch, dass sie ihr Gesuch in guten Treuen gestellt hat, so kann das Gericht die Ersatzpflicht herabsetzen oder gänzlich von ihr entbinden. Die geschädigte Partei kann den Anspruch im hängigen Schieds­verfahren geltend machen.

5 Eine geleistete Sicherheit ist freizugeben, wenn feststeht, dass keine Schaden­ersatzklage erhoben wird; bei Ungewissheit setzt das Schiedsgericht eine Frist zur Klage.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 374 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE110665vorsorgliche MassnahmenLänder; Lizenz; Vertrag; Partei; Massnahme; Beklagten; Parteien; Rechtsbegehren; Frist; Exklusivlizenz; Exklusive; Gericht; Gesuch; ProtS; Gesuchsgegnerin; Projekte; Vorsorgliche; Erwähnten; Exklusivität; Lizenzvertrag; Fristansetzung; Hinweis; Exklusiven; Glaubhaft; Stellung; Begehren; Technologie; Projektlizenzen; Vertreten
GRZK2 2022 36vorsorgliche Massnahmen (Baustopp)Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Gesuchsgegnerinnen; Urheber; Architekten; Urheberrecht; Geschwister; Massnahme; Architektenvertrag; Honorar; Recht; Vorsorglich; Massnahmen; Architektin; Projekt; Partei; Bauprojekt; Urheberrechte; Vorsorgliche; SIA-Ordnung; Bauwerk; Verletzt; Baupläne; Pläne; Werke; Urheberrechtlich; Vertrag; Werden
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