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Code de procédure civile (CPC)

Der Art. 373 ZPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 373 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 60/2002/14 Art. 49 VRG; Art. 372 ZPO. Revision von Rekursentscheiden der Verwaltungsbehörden Revision; Bundes; Recht; Revisionsgr; Revisionsgründe; Bundesrecht; Kanton; Wiedererwägung; Entscheid; Schaffhausen; Kantons; Verfahren; Verwaltungsbehörde; Verwaltungsrechtspflege; Verwaltungsakt; Rekursentscheid; Tatsachen; Verwaltungsverfahren; Bundesrechts; Verletzung; Schaffhauser; Erhebliche; Vorbemerkungen; Regelung; Beschwerdeführer; Verwaltungsakte; Beweismittel; Revisionsmöglichkeiten; Verwaltungsbehörden
BEZK 2012 111Art. 374 ZPO vorsorgliche Massnahmen im Schiedsverfahren, Art. 261 ZPO vorsorgliche Massnahmen, Art. 63 ZPO Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit und falscher VerfahrensartMassnahme; Vorsorglich; Vorsorgliche; Staatliche; Gericht; Staatlichen; Massnahmen; Berufung; Verfahren; Gerichte; Berufungsklägerin; Schiedsgericht; Recht; Verfahrens; Zuständigkeit; Partei; Schiedsvereinbarung; Statuten; Hauptsache; Vorsorglichen; Berufungsbeklagte; Verfahren; Verfahrensordnung; Gesuch; Parteien; Dringlichkeit; Angerufen; Berufungsbeklagten; Kommentar

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG160004Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Partei; Schiedsrichter; Schiedsgericht; Schiedsgerichts; Parteien; Recht; Ernenne; Ernennen; Ernennung; Gemeinsame; Gesuchsgegnerinnen; Gericht; Bestellung; Gemeinsamen; Einigung; Partei; Klagt; Streit; Parteischiedsrichter; Beklagten; Obergericht; Schiedsrichters; Verfahren; Schiedsvereinbarung
ZHPG150004Hinterlegung und Zustellung eines SchiedsspruchesSchiedsspruch; Obergericht; Gericht; Schiedsgerichts; Zustellung; Kanton; Schiedsspruchs; Partei; Hinterlegung; Parteien; Kantons; Zuständig; Zuständigkeit; Obergerichts; Fahrens; Gerichte; GOG/ZH; Schiedsspruches; Verwaltungskommission; Sekretär; OFK-ZPO; Schiedsgerichts; Planinic/Erk; Obmann; Staatliches; Verfahrenshandlung; Exemplar; Oberrichter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 Ia 13Art. 4 BV; Kann ein unbestrittenes Rechtsbot einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellen? Wird mit einem Rechtsbot die Anerkennung eines materiellen Klagebegehrens verlangt, so ist es vor Art. 4 BV nicht haltbar, ein unbestritten gebliebenes Rechtsbot einer gerichtlichen Schuldanerkennung im Sinne von Art. 80 SchKG gleichzustellen. Hingegen ist es zulässig, dass die Kantone ein unbestrittenes Rechtsbot, das sich bloss auf die Anerkennung einer detaillierten Kostenrechnung bezieht, einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil gleichstellen, sofern die Partei, welcher die Liste zugestellt wird, im Rechtsbot darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Kosten als anerkannt gelten, falls binnen der gesetzlichen Frist dagegen nicht Einsprache erhoben wird. Recht; Urteil; Kostenliste; Rechtsbot; Kanton; Gerichtliche; Wirth; Partei; Wallis; Gerichtlichen; Kantons; Unbestritten; Vollstreckbar; Kantonsgericht; Hedwig; Vollstreckbaren; Rechtsöffnung; Anerkennung; Unbestrittene; Wird; Einsprache; SchKG; Brunner; Zivilprozess; Kostenrechnung; Beschwerde; Entscheid; Liste; Erhob
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