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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 373 OR de 2022

Art. 373 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 373

1 Lorsque le prix a été fixé à forfait, l’entrepreneur est tenu d’exécuter l’ouvrage pour la somme fixée, et il ne peut réclamer aucune augmen­tation, même si l’ouvrage a exigé plus de travail ou de dépenses que ce qui avait été prévu.

2 Toutefois, si l’exécution de l’ouvrage est empêchée ou rendue diffi­cile à l’excès par des circonstances extraordinaires, impossibles à pré­voir, ou exclues par les prévi­sions qu’ont admises les parties, le juge peut, en vertu de son pouvoir d’appréciation, accorder soit une aug­mentation du prix stipulé, soit la résiliation du contrat.

3 Le maître est tenu de payer le prix intégral, même si l’ouvrage a exigé moins de travail que ce qui avait été prévu.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 373 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220040BauhandwerkerpfandrechtBerufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Eintrag; Eintragung; Recht; Rechnung; Berufungsbeklagten; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundbuch; Vorinstanz; Gesuch; Handwerkerpfandrechts; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsklägern; Glaubhaft; Liegenschaft; Wohnung; Verfahren; Erben; Vorinstanzliche; Forderung; Ausgeführt; Entscheid; Frist; Stehend; Gericht; Zusammenhang; Beweis
ZHNP220002AberkennungsklageBeklagten; Vorinstanz; Berufung; Recht; Partei; Forderung; Offerte; Beweis; Vertrag; Zahlung; Behauptet; Bestritt; Bestritten; Urteil; Parteien; Vereinbarung; Betreibung; Leistung; Leiter; Aberkennung; Bracht; Installation; Baumanagement; Habe; Bestreitung; öffnung; Gerin; Aberkennungsklage; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 61AGVE 2003 61 S.258 2003 Verwaltungsgericht 258 [...] 61 Preisbewertung; Vorbehalte mit Kostenauswirkungen. - Vorbehalte bezüglich...Ternehmer; Unternehmer; Stellung; Nisse; Führerin; Hinweis; Gauch; Heitspreise; Einheitspreis; Material; Bestellungsänderung; Beschwerdeführerin; Einheitspreise; Mehrkosten; Derungen; Genden; Ordentliche; Fahrt; Umstände; Gabebehörde; Preis; Vergabebehörde; Strasse; Vorliegenden; Zufahrt; Anbieter; Funde; Bungsunterlagen; Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 545 (4A_125/2017)Art. 89 SIA-Norm 118; Art. 374 OR; Werkvertrag mit Pauschalpreis, Preisfestsetzung bei Änderungen. Gerichtliche Bestimmung des Preises für einseitige Bestellungsänderungen bei einem Werkvertrag mit Pauschalpreis, welcher der SIA-Norm 118 untersteht. Sinngemässe Anwendung von Art. 89 SIA-Norm 118 bei Nichteinigung der Parteien. Bemessung des Nachtragspreises (E. 4.4). SIA-Norm; Preis; Bestellungsänderung; Nachtragspreis; Pauschalpreis; Nachtragspreise; Gericht; Partei; Werkvertrag; Bestimmen; Bauherr; Preise; Parteien; Unternehmer; Recht; Marktpreis; Minderpreis; Urteil; Vorinstanz; Leistung; Marktpreise; Ausführung; Vergütung; Bestellungsänderungen; Einigung; Beschwerde; Arbeit; Ermessen; Vereinbart; Bauherrn
135 III 1 (4A_299/2008)Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ungewöhnlichkeitsregel - Inhaltskontrolle. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (E. 2). Ungewöhnlichkeit einer Klausel bejaht, die das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers ausschliesst, wenn das Versicherungsunternehmen den Vertrag aufgrund einer behördlichen Anordnung anpasst (E. 3). Beschwerde; Vertrag; Versicherung; Vertrags; Recht; Kündigung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Kündigungsrecht; Recht; Klausel; Prämie; Anpassung; Prämien; Versicherungsvertrag; Behördlich; Bundesgericht; Versicherungsnehmer; Geschäftsbedingungen; Behördliche; Ungewöhnlichkeit; Anordnung; Gesetzlich; Partei; Schweiz; Verträge; Vertragsanpassung; Rechtsfrage; Deckung; Grundsätzlicher
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