Codice civile svizzero (CCS)
Der Art. 372 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 372 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ140001 | Zustimmung Liegenschaftenverkauf | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Bezirksrat; Kaufvertrag; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Aufschiebende; Rechtliche; Zustimmung; Urteil; Vorliege; Beiständin; Umfassend; Liegenden; Umwandlung; Anspruch; Beistandschaft; Antrag |
LU | 30 09 14 | Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 394 und 397 Abs. 1 ZGB; § 44 Abs. 1 EGZGB; §§ 199 Abs. 3 und 201 Abs. 2 VRG. Wenn die Vormundschaftsbehörde vor der Nichtanordnung einer Beistandschaft nach Art. 394 ZGB darauf verzichtet, die betroffene Person persönlich anzuhören, so verletzt sie damit weder die bundes- und kantonalrechtlichen Verfahrensvorschriften des Vormundschaftsrechts noch den grundrechtlichen Anspruch der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör. | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beistandschaft; Recht; Verfahren; Verfahrens; Gemeinde; Anhörung; Vormundschaftsbehörde; Gehör; EGZGB; Entscheid; Person; Begehren; Anspruch; Mündlich; Rechtliches; Massnahme; Gemeinderat; Errichtung; Partei; Anordnung; Entmündigung; Mündliche; Rückzug; Offenbare; Vormundschaftliche; Kostenverlegung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | V-2006/109 | Entscheid Art. 369 und 433 ZGB (SR 210). Ein Gesuch um Aufhebung der Vormundschaft ist daraufhin zu prüfen, ob der Entmündigungsgrund und die besondere Schutzbedürftigkeit weiterhin bestehen und die Massnahme immer noch verhältnismässig ist (Verwaltungsrekurskommission, 16. Februar 2008, V-2006/109). | Vormunds; Vormundschaft; Recht; Aufhebung; Gutachten; Klägers; Vorinstanz; Geistesschwäche; Entmündigung; Vormundschaftsbehörde; Pirminsberg; Störung; Fürsorge; Beistand; Unentgeltliche; Massnahme; Persönlichkeit; Verwaltung; Schutz; Persönlichkeitsstörung; Verfahren; Angelegenheiten; Geisteskrankheit; Zustände; Fähig; Person; Zwang; Klage; Februar |
SG | V-2006/83 | Entscheid Art. 369 ZGB: Entmündigung wegen Geistesschwäche im medizinischen und juristischen Sinne (Verwaltungsrekurskommission, 11. Dezember 2006, | Vormundschaft; Eltern; Klägers; Störung; Drmed; Gutachten; Geistesschwäche; Fürsorge; Vormundschaftsbehörde; Familie; Vorinstanz; Angelegenheiten; Psychische; Beistand; Problem; Ständig; Entmündigung; Person; Krank; Persönlichen; Juristische; Massnahme; Rente; Schutz; Errichtung; Probleme; Klage; Verhandlung; Reiche |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
112 II 479 | Entmündigung; Art. 373 Abs. 1 ZGB. Das kantonale Verfahrensrecht darf den bundesrechtlichen Anspruch des Privaten auf Einleitung des Entmündigungsverfahrens gegen einen Verwandten im Sinne von Art. 328 ZGB und auf einen Sachentscheid der für die Entmündigung zuständigen Behörde nicht beschränken. | Entmündigung; Berufung; Entscheid; Vormundschaft; Appellation; Recht; Berufungsklägerin; Vormundschaftsbehörde; Behörde; Bundesrecht; Materiell; Antrag; Regierungsstatthalter; Verwandten; Materielle; Appellationshof; Stellung; Verfahren; Bundesrechts; Berufungsbeklagte; Anspruch; Materiellen; Bundesgericht; Entmündigungsverfahren; Antragsberechtigte; SCHNYDER/MURER; Amtsgericht; Gericht; Private |
102 II 190 | Art. 372 ZGB. Das Entmündigungsbegehren kann nicht mehr zurückgezogen werden, wenn die Entmündigung bereits ausgesprochen worden ist. | Entmündigung; Begehren; Entmündigungsbegehren; Entmündigungsentscheid; Rechtsmittel; Widerruf; Entmündigungsentscheids; Vormundschaft; Entmündigungsbegehrens; Ausfällung; Antrag; Basel-Stadt; Voraussetzungen; Beschluss; Berufung; Entscheid; Begehren; Vormundschaftsbehörde; Kantons; Zeitpunkt; Urteil; Rückzug; Widerrufserklärung; Rechtsmittelverfahren; Regierungsrat; Erfüllt; Bundesgericht |