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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 372 OR de 2022

Art. 372 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 372

1 Le prix de l’ouvrage est payable au moment de la livraison.

2 Si des livraisons et des paiements partiels ont été convenus, le prix afférent à cha­que partie de l’ouvrage est payable au moment de la livraison de cette partie.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 372 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP220002AberkennungsklageBeklagten; Vorinstanz; Berufung; Recht; Partei; Forderung; Offerte; Beweis; Vertrag; Zahlung; Behauptet; Bestritt; Bestritten; Urteil; Parteien; Vereinbarung; Betreibung; Leistung; Leiter; Aberkennung; Bracht; Installation; Baumanagement; Habe; Bestreitung; öffnung; Gerin; Aberkennungsklage; Sinne
ZHPF220014BauhandwerkerpfandrechtBeschwerde; Gesuch; Gegnerin; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Gesuchs; Recht; Vorinstanz; Gesuchsgegner; Partei; Eintrag; Grundbuch; Erben; Eintragung; Verfahren; Bauhandwerkerpfandrecht; Wohnung; Werkvertrag; Bauhandwerkerpfandrechts; Gericht; Parteien; Arbeit; Entscheid; Verfügung; Geboren; Erbengemeinschaft; Beschwerdeführern; Akontorechnung; Pfandrecht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 61AGVE 2003 61 S.258 2003 Verwaltungsgericht 258 [...] 61 Preisbewertung; Vorbehalte mit Kostenauswirkungen. - Vorbehalte bezüglich...Ternehmer; Unternehmer; Stellung; Nisse; Führerin; Hinweis; Gauch; Heitspreise; Einheitspreis; Material; Bestellungsänderung; Beschwerdeführerin; Einheitspreise; Mehrkosten; Derungen; Genden; Ordentliche; Fahrt; Umstände; Gabebehörde; Preis; Vergabebehörde; Strasse; Vorliegenden; Zufahrt; Anbieter; Funde; Bungsunterlagen; Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 II 350Art. 160 Abs. 2, Art. 372 OR. 1. Die für Nichteinhaltung der Erfüllungszeit vereinbarte Konventionalstrafe geht unter, wenn der Besteller sie nicht spätestens bei der Ablieferung des Werkes geltend macht. 2. Anders verhält es sich nur, wenn das abgelieferte Werk mit versteckten Mängeln behaftet ist. Diesfalls gilt die vertraglich vorgesehene Garantiefrist oder, wo eine solche nicht vereinbart worden ist, die Verjährungsfrist des Art. 371 Abs. 2 OR. Abnahme; Bedingungen; Werkes; Ablieferung; Mängel; Konventionalstrafe; SIA-Bedingungen; Urteil; Ausgabe; Klagte; Unternehmer; Garantiefrist; Beklagten; Besteller; Klaiber; Tannerberg; Rohbau; Frist; Rechnung; Firma; Gemeinsame; Prüfung; Abgeliefert; Vereinbart; Werkvertrag; Vollen; Endgültige; Vorgesehene
89 II 232Werkvertrag, Haftung des Bauunternehmers. Art. 368 OR, SIA-Normalien Art. 26-30. Bedeutung der Schlussabrechnung nach SIA-Normalien Art. 25 (Erw. 2). Einfluss der Mangelhaftigkeit des Werkes auf die Fälligkeit des Werklohnanspruchs (Erw. 4). Haftung des vertraglichen Garantie-Rücklasses auch für andere Schäden, die von Arbeitern des Bauunternehmers angerichtet worden sind (Erw. 5). Mängel; Werklohn; Werkes; Unternehmer; Normalien; Betrag; Fälligkeit; Urteil; Arbeit; Vorinstanz; Schaden; Abschlagszahlungen; Bauherr; Verpflichtung; Behebung; Zahlung; Beklagten; Gesetzliche; Klage; Bezahlung; Berufung; Vertrag; Fenster; Haftung; Schäden; Verpflichtet; Anerkannten; Anspruch; Vorliegenden; Forderung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ZINDEL, PUER, SCHOTTBasler Kommentar I2011
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