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Strafgesetzbuch (StGB)

Der Art. 371 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 371 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEBK 2021 390Durchsuchung Mobiltelefon; DNA-Profil; teilweise Gutheissung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 07 268Art. 369 und 371 Abs. 3-5 StGB; Art. 8 und 31 Abs. 1 und 3 WG. Ein Eintrag im Strafregister steht der Rückgabe der vorläufig beschlagnahmten, unter das Waffengesetz fallenden Gegenstände entgegen. Der Zeitpunkt der "Löschung" des Strafregistereintrags beurteilt sich nach Art. 371 Abs. 3-5 StGB. Verneinung einer Aufbewahrungspflicht der Behörden bis zur Löschung.Register; Urteil; Entfernung; Löschung; Beschwerdeführer; Frist; Eintrag; VOSTRA; Urteile; Waffen; Einträge; Amtlich; Dauer; Hinderungsgr; Abgelaufen; Vorinstanz; Aufbewahrung; Gelöscht; AStGB; Freiheitsstrafe; Privaten; Behörden; Registerauszug; Register; Physisch; Privatauszug; Beschlagnahmte; Urteils; Verurteilt; Zugemessene
AGAGVE 2011 55AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 231 2011 Einbürgerungen 231 XI. Einbürgerungen 55 Einbürgerungsverfahren Die Einhaltung...Gister; Register; Recht; Recht; Achtung; Eintrag; Vatauszug; Deführer; Einbürgerung; Schweizerischen; Privatauszug; Rechtsordnung; Beachtung; Verhalten; Beschwerdeführer; Delikt; Strassenverkehr; Bürgerrecht; Entfernt; Verurteilung; Verordnung; Registereinträge; Sichts; Urteil; Tretungen; Einbürgerungen; Verwaltungsgericht; Übertretung; Erfüllt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 II 210Entmündigung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (Art. 371 ZGB). Auch beim Aufschub einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zugunsten eines Aufenthalts in einem Drogenrehabilitationszentrum ist von einer Entmündigung gemäss Art. 371 ZGB abzusehen, wenn ein tatsächliches Schutzbedürfnis des Verurteilten während des Massnahmenvollzugs nicht besteht. Die Errichtung einer Vormundschaft darf nicht damit begründet werden, der Verurteilte werde nach der Entlassung aus dem Massnahmenvollzug Schutz benötigen. Schutz; Berufung; Freiheit; Vollzug; Vormundschaft; Berufungskläger; Massnahmenvollzug; Entlassung; Obergericht; Bedingte; Schutzbedürfnis; Freiheitsentzug; Bundesgericht; Bevormundung; Zuchthaus; Freiheitsstrafe; Ausreichend; Schutzaufsicht; Bedingten; Berufungsklägers; Entscheid; Vermutung; Reststrafe; Hilfe; Vollzug; Drogenrehabilitationszentrum; Rechtsprechung
96 IV 23Art. 346 ff. und 372 StGB; Art. 263 BStP. 1. Zuständigkeit der Anklagekammer in Fällen, in denen sich der Beschuldigte teils als Jugendlicher, teils nach Vollendung des achtzehnten Altersjahres vergangen hat (Erw. 1). 2. In solchen Fällen ist in der Regel eine einheitliche Beurteilung zu ermöglichen, und zwar an jenem der konkurrierenden Orte, der nach dem Ermessen der Behörden der zweckmässigste ist (Erw. 2). 3. Konkurrenz des besondern Gerichtsstandes des Art. 372 Abs. 1 mit dem allgemeinen Gerichtsstand der Art. 346 ff. StGB (Erw. 3 a). 4. Vor der Vollendung des achtzehnten Altersjahres begangene Straftaten sind mit milderer Strafe bedroht als nachher verübte; Folgen für die Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstandes (Erw. 3 b). Kanton; Luginbühl; Gericht; Gerichtsstand; Kantons; Behörde; Achtzehnte; Diebstähle; Behörden; Altersjahr; Begangen; Handlungen; Vollendung; Achtzehnten; Altersjahres; Jugendliche; Anstalt; Erziehung; Verübt; Gebrauch; Entwendung; Verübte; Anstalt; Schuldig; Aargauische; Anklagekammer; Begangene; Diebstähle; Schaffhausen; Aargauischen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-481/2020Ordentliche EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einbürgerung; Recht; Recht; SEM-act; Vorinstanz; Register; Bundes; Bürger; Bürgerrecht; Urteil; Einbürgerungsbewilligung; Schweiz; Gesuch; Probezeit; Befehl; Bedingte; Bundesverwaltungsgericht; Geldstrafe; BVGer; Erteilung; Privatauszug; ABüG; Handbuch; Rechtsordnung; Bedingten; Schweizerische; Urteile; Erfüllt
B-6013/2019BerufsprüfungPrüfung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Prüfungsordnung; Register; Verurteilung; Registerauszug; Recht; Prüfungskommission; Zulassung; Beruf; Urteil; Entscheid; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Eintragung; Prüfungszweck; Immobilienbewertung; Verurteilungen; Verhältnis; Registerauszugs; Verfahren; Eintragungen; Rechtlich; Partei; Verhältnismässigkeit; Angefochten; Schweiz
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