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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 37 SVG vom 2020

Art. 37 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 37

Anhalten, Parkieren

1 Der Führer, der anhalten will, hat nach Möglichkeit auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen.

2 Fahrzeuge dürfen dort nicht angehalten oder aufgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind sie auf Parkplätzen aufzustellen.

3 Der Führer muss das Fahrzeug vor dem Verlassen angemessen sichern.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 37 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Rungen; Freiheit; Versucht; Verletzung; Versuchte; Gericht; Unentgeltlich; Amtlich; Genugtuung; Unentgeltliche; Amtliche; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Kontakt; Verkehrsregel; Urteils
ZHSB200502Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Massnahme; Drogen; Berufung; Prot; Delikt; Urteil; Betäubungsmittel; Objektiv; Geldstrafe; Recht; Gutachten; Sinne; Vorinstanz; Recht; Kokain; Amphetamin; Delikte; Persönlichkeit; Stationäre; Berücksichtigung; Verschulden; Sozial; Objektive; Anklage; Gramm
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1998.41FührerausweisentzugFahrzeug; Führer; Pflicht; Verkehr; Urteil; Fest; Fahrzeuglenker; Administrativmassnahme; Automobilistische; Verwaltungsgericht; Gefährdung; Treffe; Recht; Bundesgericht; Verschuldens; Führerausweis; Fahrzeugführer; Beabsichtigte; Fahrzeuges; Praxis; Regel; Pflichten; Automobilistischen; Linie; Schwere; Handelt; Person; Sinne; Rechtskräftig
SGIV-2019/165Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. e, Art. 37 Abs. 2 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent hielt seinen Lastwagen bei regem Morgenverkehr nach einer seitlichen Kollision mit einem anderen Fahrzeug im Bereich des Eingangsportals des Uetlibergtunnels auf der rechten Spur der dreispurigen A3 an und tauschte mit dem Kollisionsgegner die Personalien aus. Dabei handelt es sich um eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, weshalb die Vorinstanz den Führerausweis aufgrund der gesetzlichen Kaskadenordnung zu Recht für immer (mindestens fünf Jahre) entzogen hat (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. Februar 2020, IV-2019/165). Führerausweis; Strasse; Verkehr; Rekurrent; Entzog; Strassenverkehr; Strassenverkehrs; Entzogen; Schwere; Motorfahrzeug; Fahre; Rekurs; Fahrzeug; Fahrstreifen; Widerhandlung; Recht; Pannenstreifen; Angehalten; Rekurrenten; Autobahn; Objektiv; Diesel; Rechte; Polizei; Tatbestand; Rechten; Ausweis; Erfüllt; Einvernahme
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 326 (6B_385/2011)Art. 37 Abs. 1 SVG, Art. 12 Abs. 2 VRV, Art. 181 StGB; Nötigung durch andere Beschränkung der Handlungsfreiheit, Konkurrenz zu SVG-Delikten. Begriff des Schikanestopps (E. 3.3.3). Ein Schikanestopp bis zum Stillstand überschreitet das üblicherweise geduldete Mass unabhängig vom zeitlichen Aspekt ebenso eindeutig, wie es bei der Ausübung von Gewalt oder dem Androhen ernstlicher Nachteile der Fall ist. Die durch die schikanöse Vollbremsung geschaffene Zwangssituation ist für den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer von einer solchen Intensität, dass sie dessen Handlungsfreiheit einschränkt (E. 3.4). Zwischen Art. 90 SVG und Art. 181 StGB besteht echte Konkurrenz (E. 3.5 und 3.6). Nötigung; Fahrzeug; Recht; Strassen; Hinweis; Beschwerde; Strassenverkehr; Bremsen; Verkehrsregel; Beschwerdeführer; Verkehrsteilnehmer; Verletzung; Stillstand; Handlung; Urteil; Bremse; Verkehrsregeln; Handlungsfreiheit; Schikanestop; Bremsen; Konkurrenz; Strassenverkehrs; Hinweisen; Mehrfache; Zweck; Ernstliche; Willen; Schikanestopp
117 IV 507Art. 37 Abs. 2 SVG; behinderndes Anhalten oder Parkieren. Auf einer Strasse, die keine Hauptstrasse ist, ist das Anhalten oder Parkieren nicht allein aus dem Grund verboten, dass dadurch das Kreuzen zweier Fahrzeuge behindert wird. Es muss aber genügend Raum für die vorbeifahrenden Fahrzeuge bestehen, und es darf keine Unfallgefahr geschaffen werden (E. 2b). Voiture; Stationnement; Autre; Véhicule; Circulation; Canton; Droit; N'est; Disposition; D'une; Arrêt; Recourante; Cantonal; Côté; Présence; Route; Cantonale; Interdit; Véhicules; Parcage; Conséquence; Stationné; Parqué; Danger; Endroit; L'autre; été; Voitures; Cassation

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans GigerSVG Kommentar, 7. Auflage, Zürich2008
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